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| Muhen – Die
Geschichte |
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Ein Auszug
aus der Dorfchronik Muhen 1045 – 1995
Beim Bau des Hauptstranges der Kanalisation kamen 1962 in eineinhalb Meter Tiefe zwischen dem Schulhausplatz und dem Restaurant Waldeck römische Ziegel ohne Stempel in Form einer Ziegelbruchlagerstätte mit einer darunterliegenden Brandschicht zum Vorschein. 1963 wurden im Hardfeld an der Grenze zwischen Muhen und Kölliken Ziegelfragmente in sehr grosser Zahl gefunden. Eines der Ziegelstücke trug den Stempel XXVI. Kohorte, die zusammen mit der XXI. Legion bis 70 nach Christus in Vindonissa gestanden hatte. Stempel der gleichen Kohorte wurden bereits vorher im Zusammenhang mit Grabungen in Kölliken (römische Ziegelbrennöfen) gefunden.
Muhen ist erstmals in einem Schriftstück vom 23. Januar 1045 namentlich erwähnt. Diese von König Heinrich III. stammende und in Solothurn zugunsten des Stiftes Beromünster ausgestellte Urkunde nimmt die geistliche Stiftung in königlichen Schutz und bestätigt gleichzeitig deren Besitz. Die Pergamenturkunde liegt noch heute im Stiftsarchiv Beromünster. Der Muhen betreffende Teil besteht nur aus wenigen Worten, die im lateinisch verfassten Original in „Mucheim tabernam i” lauten. Uebersetzt bedeutet dies: „in Muhen eine Taverne”. Das Stift Beromünster besass somit in Muhen ein Gasthaus, das jährlich Abgaben in nicht bestimmbarer Höhe zu leisten hatte. Wie Muhen vor 950 Jahren ausgesehen haben könnte, ist mit dem vorhandenen Quellenmaterial nicht lösbar. Es scheint aber wahrscheinlich, dass zum Zeitpunkt der ersten Erwähnung eine oder mehrere Teilsiedlungen schon einige Jahrhunderte lang existiert haben. Diese „Siedlungsinseln” im Gebiet der modernen Gemeinde Muhen dürften nur aus wenigen Höfen mit jeweils 20 bis 30 Bewohnern und den von ihnen extensiv bewirtschafteten Aeckern bestanden haben. Sicher lagen sie nicht in den Niederungen des Suhrentals. Dieses Gebiet wäre zur Besiedlung ungeeignet gewesen, weil es von der Suhre, die ständig ihren Lauf wechselte, häufig überschwemmt, von Auenwäldern bewachsen und zudem sumpfig war.
Muhen im Hoch- und Spätmittelalter Über Muhen ist für nahezu den ganzen Verlauf des Hochmittelalters
kaum etwas bekannt. Kaiser Barbarossa (1152 – 1190) hatte zwar die
Besitzungen des Stiftes Beromünster – einschliesslich der Güter
in Muhen – 1173 nochmals bestätigt, aber dann legte sich wieder
der Mantel des Schweigens über das kleine Dorf im Suhrental. Die
dünne schriftliche Überlieferung stellt für diesen Zeitraum
und diese Region leider den Normalfall dar.
Die hierarchisch-herrschaftliche Gliederung der Gesellschaft basierte sicher seit dem Frühmittelalter auf der Vorstellung von Ungleichheit der Personen und deren Rechtsfähigkeit. Die führende Oberschicht, der Adel, verfügte über ausgedehnten Landbesitz. Dieser Besitz war entweder Eigentum (Allod) oder zur lebenslangen Nutzung überlassen (Lehen). Klöster und Kirchen wurden vom Adel mit umfangreichen Schenkungen bedacht und traten ebenfalls als Grundherren auf. Die abhängigen Bauern, welche das Land bearbeiteten, gehörten zum Boden, den sie bestellten, waren also Leibeigene und wechselten beispielsweise bei einem Verkauf mit dem Land den Besitzer. Die Grundherrschaft bestand nun darin, dass ein Herr (König, Fürst, Adliger, Bischof, Abt, etc.) einem Abhängigen ein Bauerngut oder ein Stück Land zur Bewirtschaftung überliess. Der Bauer musste dafür Abgaben in Naturalien oder Geld (Bodenzinsen) leisten.
Namen von Bewohnern Muhens treten erstmals im frühen 14. Jahrhundert
auf. Quellen sind hier vor allem die verschiedenen Habsburger Urbarien
(Güter- und Einkünfteverzeichnisse), die um 1300 entstanden
sind, sowie die verschiedenen Urbarien geistlicher Stiftungen. Die Überlieferung
bleibt trotzdem dünn, aber wenigstens werden jetzt Personen fassbar,
von denen bis anhin nichts zu vernehmen war. So erscheinen... Die ältesten Flurnamen Etwa gleichzeitig mit dem namentlichen Auftauchen von Bewohnern Muhens
erscheinen auch ganz vereinzelt erste Flurnamen. So etwa ...
Die Rekonstruktion des spätmittelalterlichen Siedlungsbildes um 1400 ist nur unvollständig durchführbar. Eine Möglichkeit bieten die alten Haushofstätten. Von ihnen darf man annehmen, dass sie bereits im Spätmittelalter existiert haben. Die 1667 bis 1677 von der Berner Herrschaft durchgeführte Bodenzinsrenovation verzeichnete in Muhen insgesamt 39 Haushofstätten. Viele von ihnen wiesen aber kein Haus mehr auf, stellten also nur noch das auf einem Landstück haftende Recht dar, an dieser Stelle wieder ein Haus bauen zu dürfen. 1667 waren noch 18 Höfe auf den 20 Jucharten vorhanden. Da eine Hofstatt fast immer eine halbe Jucharte gross war, müssen ursprünglich etwa 40 (alte) Hofstätten auf dem Gebiet Muhens existiert haben. Wir vermuten zudem, dass die Hofstätten auch auf dem Zehntenplan von 1709 eingezeichnet wurden. Dort sind nämlich 17 Häuser besonders gekennzeichnet, während in der „Bodenzinsrenovation von 1667/77” gesamthaft 18 bewohnte Hofstätten erwähnt wurden.
In bernischer Zeit erscheint das Muhenamt erstmals in den Quellen. Anlässlich einer Verurkundung der Rechtsverhältnisse durch Bern im Jahr 1419 wurden alteingesessene Bewohner der Gegend (= Kundschafter) befragt, die sich bis etwa 1350 zurückerinnern konnten, dass in Muhen Gericht gehalten worden sei. Bereits 1235 wurde eine Kaufurkunde in Muhen besiegelt. Dies geschah wahrscheinlich an der dortigen Gerichtsstätte under dem Sarboum. Es wird vermutet, dass mit dem Muhenamt (Gemeinden Muhen, Kölliken, Holziken, Wittwil, Staffelbach, Bottenwil, Attelwil, Wiliberg) Reste einer ehemaligen Zugehörigkeit des mittleren und unteren Suhrentals zum Amt Willisau erkennbar sind. Noch 1459 wurde nämlich das Muhenamt als gesonderter Steuerveranlagungs-, Mannschaftsaufgebots-, Landtags- und Polizeibezirk bezeichnet. Dieser besondere Rechtsstatus war sonst in der Grafschaft Lenzburg nicht vorhanden. Mit dem Übergang wichtiger Rechte an Bern, die vormals dem Kloster St. Gallen zustanden, wurde im Lauf des 15. Jahrhunderts der alte Gerichtsort des Muhenamts von Muhen nach Kölliken verlegt. Von der Obrigkeit wurde jeweils ein spezieller (Gerichts-)Untervogt eingesetzt, der für die ordnungsgemässe Abhaltung des Gerichts zuständig war. Im Laufe der Jahrhunderte wurde das Gericht Kölliken mehrfach wieder Muhenamt genannt, wenn ein Müheler (Gerichts-) Untervogt war. Mit dem Untergang der Alten Eidgenossenschaft im Jahr 1798 verschwand auch das Gericht Kölliken.
Die „Zweiklassengesellschaft” fand ihren Ausdruck auch in
der 1667/77 ausgearbeiteten Bodenzinsrenovation, wo ausdrücklich
ein Bodenzins der „reichen Bauern, die Güter in der Allmend
besitzen” aufgeführt wurde. Sie – diese „reichen
Bauern” – besassen die Rechte des Weidgangs und der Allmendnutzung,
verfügten über Zugtiere und Pflüge, konnten die Zugtiere
auf ihrem Mattland (Wässermatten) weiden lassen und nutzten den grössten
Teil der Kulturflächen. Ein einziger „Grossbauer” aus
Obermuhen nutzte mehr als die Hälfte des zum „Obermuhenzehnten”
gehörenden Kulturlandes. Das Dorfbild Muhens muss im Lauf der Berner Zeit einige Veränderungen erfahren haben, weil das starke Bevölkerungswachstum zu vermehrtem Hausbau und intensiverer Nutzung des Bodens Anlass gab. In Muhen dürfte die Einwohnerzahl zwischen 1550 und 1750 von etwa 160 auf cirka 500 Personen gestiegen sein.
Die Pest – auch der „Schwarze Tod” genannt –
weist in Europa eine klare zeitliche Begrenzung auf. Im Gebiet der heutigen
Schweiz trat sie 1347 zum ersten und 1670 zum letzten Mal auf. Diese zuerst
vom Rattenfloh (Beulenpest) dann von Mensch zu Mensch direkt (Lungenpest)
übertragene Infektionskrankheit hinterliess im Gegensatz zu anderen
Seuchen (Pocken, Flecktyphus, Dysenterie, etc.) in den Quellen deutliche
Spuren, weil nirgendwo sonst die Ohnmacht des Menschen dem „Grossen
Sterben” gegenüber so offensichtlich war wie hier. Wenn auch
durchschnittlich ein Drittel bis die Hälfte der Erkrankten die Pest
überlebten, entvölkerten sich dennoch ganze Landstriche.
Während der ganzen Berner Zeit stellten sich die Verhältnisse so dar, dass immer noch keine Kirche im Dorf existierte. Die Teilsiedlungen waren bezüglich des Kirchganges zu Suhr, Oberentfelden und vor allem zu Schöftland gehörig. Die Kirchgenössigkeit erfuhr aber im Lauf der Zeit einige Veränderungen. Bis zur Reformation im Jahre 1528 waren Unter- und Mittelmuhen in die Pfarrei Suhr, Obermuhen in die Pfarrei Schöftland kirchgenössig. Im Jahr 1543 erlaubten die Gnädigen Herren in Bern zumindest Mittelmuhen wegen des beschwerlichen und langen Weges, nicht mehr nach Suhr, sondern nach Schöftland zur Kirche gehen zu dürfen. Schon vor 1587 erscheint eine Abgrenzung Untermuhens in einen nach Oberentfelden und einen nach Schöftland kirchgenössigen Teil.
Das Kantonsgebiet wurde gemäss der ersten Verfassung vom 19. Februar 1803 in 11 Bezirke und 48 Kreise eingeteilt Hauptstadt war Aarau. Muhen gehörte zum Bezirk Aarau und in den Kreis Entfelden. Auch auf Gemeindeebene waren neue Behörden zu wählen. Im ersten Protokoll des Gemeinderates Muhen, das im Jahr 1803 einsetzt und dessen Verhandlungen sowie Gemeindeversammlungs-beschlüsse enthält, ist auf der ersten Seite die neue Besetzung verzeichnet. In einem kleinen Mittellanddorf, wie Muhen zu dieser Zeit eines war, lebten um 1790 etwa 850 bis 1200 Menschen in 150 bis 250 Häusern. Nur wenige Familien konnten sich eines jener imposanten Bauernhäuser leisten, die häufig bis heute überdauert haben. Die meisten Häuser waren einfach und klein, teilweise ärmlich mit engen und kalten Kammern ausgestattet. 1819 ist in Muhen erstmals von einem Armenhaus die Rede. Damals sollte das alte Schulhaus nicht abgerissen, sondern als Gemeindehaus für die Armen genutzt werden. Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie waren in Muhen während des 19. Jahrhunderts noch stark von der bäuerlichen Lebensweise geprägt. Dies bedeutet, dass ein grosser Teil der Bevölkerung ganz oder teilweise in der Landwirtschaft tätig war. Zwischen 1890 und 1900 wurde in Muhen das imposante, für die ganze Gemeinde bestimmte Schulhaus geplant und gebaut. Noch 1890 beabsichtigte Untermuhen ein eigenes Schulhaus zu errichten, doch das Erziehungsdepartement verwarf alle Vorschläge. Im März des Jahre 1900 stimmte die Gemeindeversammlung von Muhen dem Kauf von Aktien für die projektierte Strassenbahn Aarau - Schöftland zu. Die Einweihung der neuen Bahnverbindung erfolgte am 17. November 1901.
Neben der Einführung und dem Ausbau von Telefon, Strom- und Wasserversorgung sowie dem Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz (Suhrentalbahn), begannen die Bestrebungen, sich von der jahrhundertealten kirchlichen Abhängigkeit zu lösen.
Der Start ins 21. Jahrhundert Dank der guten Lage der Gemeinde Muhen weist unser Dorf eine laufende
Bevölkerungszunahme auf. Das Dorf ist umgeben von einer schönen,
vielseitigen Natur, die zu Spaziergängen und sportlichen Aktivitäten
einlädt. Die Nähe zu den wichtigen Verkehrsknotenpunkten (mit
dem Zug die Stadt Aarau oder mit dem Auto die Autobahneinfahrt ausserhalb
des Dorfes) sind wichtige Stützen für die Pendler. Ein gesundes
Gewerbe fördert die Zukunft der Gemeinde.
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