| Der Wald
erfüllt als Natur- und Kulturgut unserer Gemeinde wichtige Funktionen.
Er ist sowohl Lebensraum für viele Pflanzen und Tierarten, wie auch
Rohstofflieferant und Erholungsraum für uns Menschen. Vor allem der
Druck durch die verschiedensten Waldbesucher hat stark zugenommen. Daher
wird der respektvolle Umgang mit unserem Wald immer wichtiger.
Aufgaben und Ziele
Unser Forstbetrieb versteht sich heute als Holzernte- und Dienstleistungsbetrieb.
Zu unseren Hauptaufgaben gehören die nachhaltige Nutzung von Holz,
Schaffung und Unterhalt eines attraktiven Erholungswaldes, sowie Wahrnehmung
der Naturschutzaufgaben.
Wir beraten die Privatwaldbesitzer, planen und erledigen als Forstunternehmung
anspruchsvolle Forstarbeiten und Gartenholzerei im Siedlungsgebiet und
setzen uns für eine ökologische Aufwertung und Vernetzung der
Kulturlandschaft ein (Hecken und Biotoppflege). Wir unterstützen
die Ortsbürger- und Einwohnergemeinde in der Erfüllung ihrer
Aufgaben. Wir übernehmen kantonale Arbeitsaufträge im Bereich
Bachaufsicht und Bachunterhalt.
Die Bildung der Jugend ist uns ein ganz besonderes Anliegen. Gerne berichten
wir über die Bedeutung und Nutzung des Waldes an Exkursionen. Der
Kontakt zur Schule, den Waldbesuchern und zu den Einwohnern von Muhen
ist für uns ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Gemeinsam mit
unserer Jagdgesellschaft wird auf einen gesunden Wildbestand hingearbeitet
und nötige Massnahmen getroffen.
Seit dem Jahre 2000 ist unser Betrieb FSC- und Q-Label zertifiziert.
Dies verpflichtet uns, zur ökonomischen und ökologischen Führung
unseres Betriebes. Unsere Waldbestände sollen natürlich verjüngt
werden und ohne fremde Baumarten auskommen. Unser Betrieb wird von aussenstehenden
Auditoren geprüft.
Das muss vor einem Waldbesuch beachtet
werden
- Sämtliche Waldstrassen, die mit einem Fahrverbot versehen sind,
dürfen nicht mit Fahrzeugen befahren werden.
- Das Deponieren von Gartenabfällen und Bauschutt (Dachziegel)
ist nicht gestattet.
- Für Reiter und Biker sind neben den Waldstrassen zusätzliche
Wege ausgeschieden. (Wegplan kann bei der Forstverwaltung bezogen werden)
- Holzschlagorientierungen sind zu beachten und zu respektieren. Insbesondere
ist das Betreten von signalisierten Holzschlägen aus Sicherheitsgründen
strengstens verboten!
- Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der
Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf
Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
(§ 21 Abs. 1 Kant. Jagdverordnung)
Jetzt wünschen wir Ihnen einen tollen Aufenthalt in unserem schönen
Wald!
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