| .. Kontakt |
| Arbeitsamt |
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| Vorgehen bei Arbeitslosigkeit Die antragsstellende Person meldet sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Gemeindearbeitsamt. Sinnvoll ist jedoch eine möglichst frühzeitige Anmeldung, damit bereits erste Schritte eingeleitet werden können. Die versicherte Person muss sich umgehend nach dem Besuch beim Gemeindearbeitsamt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV in Aarau melden.
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum
(RAV) Suhr
Montag - Freitag
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