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Einwohnerkontrolle

Adressauskünfte

Adressauskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage und bei einem berechtigten Interesse (Interessennachweis) gegen eine Gebühr von Fr. 20.- erteilt. Zum Schutz jedes Einzelnen wird die Herausgabe dieser Daten sehr restriktive gehandhabt.

Merkblatt Datensperre

 

Identitätskarte und Pass

Merkblatt zum Pass 2010 - Identitätskarte - Provisorischer Pass

Fotomustertafel

(nur für Identitätskarte gültig, für Pass und Kombiangebot wird Foto beim Passamt erstellt)

www.schweizerpass.ch

www.ag.ch/passamt



Meldevorschriften

Wer sich in der Gemeinde Muhen niederlassen oder aufhalten will, muss sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle melden. Diese Frist gilt auch bei Um- und Wegzügen. Wir benötigen auch Mitteilungen über Umzüge innerhalb des gleichen Gebäudes. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Einwohnerkontrolle.

Vermieter/Logisgeber müssen ein- und ausziehende Personen ebenfalls innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle melden.

Ein-/Auszugsanzeige

Schweizer Ausländer
   
Zuzug Zuzug

 

  • Heimatschein / Heimatausweis
  • Identitätskarte / Reisepass
  • AHV-Versichertenausweis
  • Krankenkassenkarte
  • Mietvertrag
  • Familienbüchlein
    (bei minderjährigen Kindern)

 


  • Ausländerausweis
  • gültiger Reisepass
  • 1 Passfoto bei Zuzug vom
    Ausland
  • AHV-Versichertenausweis
  • Krankenkassenkarte
  • Mietvertrag
  • Familienbüchlein/Geburtsscheine
    (bei minderjährigen Kindern)
   
Wegzug / Adressänderung Wegzug / Adressänderung
  • Meldebestätigung (Bezeichung vor 2009: Niederlassungsausweis)
  • Ausländerausweis
  • Meldebestätigung

 

Heimatausweis

Der Heimatausweis gilt als Ausweispapier für den Nebenwohnsitz (z.B. Studienaufenthalt, Wochenaufenthalt etc.) und wird am Ort des Nebenwohnsitzes hinterlegt. Er wird durch die Einwohnerkontrolle der Hauptwohnsitzgemeinde ausgestellt, welche damit bestätigt, dass die betreffende Person ihre Schriften dort hinterlegt hat. Das Stimm- und Steuerdomizil bleibt weiterhin in der Hauptwohnsitzgemeinde. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer oder nach Rückkehr des Inhabers in die Hauptwohnsitzgemeinde, ist der Heimatausweis der ausstellenden Einwohnerkontrolle zurückzugeben.

Gebühr  
Fr. 20.- Heimatausweis



Hauptwohnsitzbescheinigung

Die Hauptwohnsitzbescheinigung ist ein Auszug aus dem Einwohnerregister und wird von der Einwohnerkontrolle der Hauptwohnsitzgemeinde ausgestellt. Das Dokument bestätigt den Wohnsitz und die Wohndauer.

Gebühr  
Fr. 20.- Hauptwohnsitzbescheinigung



Links

Statistisches Amt Kanton AG: www.ag.ch/staag/
Amt für Migration und Integration Kanton AG: www.ag.ch/migrationsamt


 

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