Einwohnerkontrolle |
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Adressauskünfte Adressauskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage und bei einem berechtigten Interesse (Interessennachweis) gegen eine Gebühr von Fr. 20.- erteilt. Zum Schutz jedes Einzelnen wird die Herausgabe dieser Daten sehr restriktive gehandhabt.
Identitätskarte und Pass Merkblatt zum Pass 2010 - Identitätskarte - Provisorischer Pass (nur für Identitätskarte gültig, für Pass und Kombiangebot wird Foto beim Passamt erstellt)
Wer sich in der Gemeinde Muhen niederlassen oder aufhalten will, muss sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle melden. Diese Frist gilt auch bei Um- und Wegzügen. Wir benötigen auch Mitteilungen über Umzüge innerhalb des gleichen Gebäudes. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Einwohnerkontrolle. Vermieter/Logisgeber müssen ein- und ausziehende Personen ebenfalls innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle melden.
Heimatausweis Der Heimatausweis gilt als Ausweispapier
für den Nebenwohnsitz (z.B. Studienaufenthalt, Wochenaufenthalt etc.)
und wird am Ort des Nebenwohnsitzes hinterlegt. Er wird durch die Einwohnerkontrolle
der Hauptwohnsitzgemeinde ausgestellt, welche damit bestätigt, dass
die betreffende Person ihre Schriften dort hinterlegt hat. Das Stimm-
und Steuerdomizil bleibt weiterhin in der Hauptwohnsitzgemeinde. Nach
Ablauf der Gültigkeitsdauer oder nach Rückkehr des Inhabers
in die Hauptwohnsitzgemeinde, ist der Heimatausweis der ausstellenden
Einwohnerkontrolle zurückzugeben.
Die Hauptwohnsitzbescheinigung ist ein Auszug aus dem Einwohnerregister und wird von der Einwohnerkontrolle der Hauptwohnsitzgemeinde ausgestellt. Das Dokument bestätigt den Wohnsitz und die Wohndauer.
Statistisches Amt Kanton AG: www.ag.ch/staag/
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