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Finanzverwaltung

Aufgaben

Die Finanzverwaltung führt das Rechnungswesen der Einwohnergemeinde, der Gemeindewerke (Wasser und Strom) und der Ortsbürgergemeinde. Sie ist für den richtigen und rechtzeitigen Vollzug der Ausgaben und Einnahmen verantwortlich.

Auflistung einiger unserer Aufgabenbereiche:

  • Führen der Finanzbuchhaltung

  • Jahres-, Spezial- und Bauabrechnungen

  • Bezahlung sämtlicher Forderungen gegenüber der Gemeinde (Kreditorenbuchhaltung)

  • Personal- und Besoldungsadministration (inkl. AHV-, Unfall- und Pensionskassenabrechnungen)

  • Voranschlag (Zusammenstellung, Vorbereitung)

  • Erstellen von Statistiken (Gemeinde, Kanton, Bund)

  • Abklärungen, Erhebungen und Berichte in finanziellen Belangen

  • Finanzplanung (in Zusammenarbeit mit dem Ressortchef Finanzen und dem Gemeinderat)

  • Erstellen von Subventionseingaben (Schule, Feuerwehr, Wasserversorgung usw.)

  • Betreuung Versicherungswesen (Sachversicherungen)

  • Steuerbezug natürlicher Personen (Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuer, Feuerwehrpflichtersatz), Grundstückgewinnsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern, Nach- und Strafsteuern, Hundesteuern
    - Informationsstelle Steuern (Zahlungen und Ausstände)
    - Information und Beratung bei Zahlungsschwierigkeiten
    - Rechtliche Einforderungen

  • Inkasso von Gebühren (Debitorenbuchhaltung)
    - Strom-, Wasser-, Abwasser- und Abfallgebühren
    - Musikschule, Baugebühren, Miet- und Pachtzinsen

  • Mobilienverzeichnisse

Hundetaxen


Tageskarten SBB (früher Generalabonnement GA-Flexicard)

Die Gemeinde Muhen besitzt zwei Tageskarten SBB. Eine Tageskarte kostet Fr. 40.- pro Tag. Eine spontane Benützung ohne Reservation ab 11.00 Uhr kostet Fr. 25.-. Der Kauf steht ab 01.12.2011 nur noch Einwohnern/Einwohnerinnen aus Muhen zur Verfügung. Sie können den für einen bestimmten Geltungstag vordatierten Reiseausweis eine beliebige Zeit im voraus gegen Barzahlung am Schalter der Finanzverwaltung im 1. Stock des Gemeindehauses beziehen. Eine Rückgabe ist nicht möglich.

Direkter Link zum Tageskartenprogramm der Gemeinde Muhen


Steuerbezug

Skonto auf Steuern des aktuellen Steuerjahres

Auf allen Steuerzahlungen für des aktuellen Steuerjahres, die bis zum 30. April eingegangen sind, wird ein Skonto von 0.75 % gewährt. Dieser Skonto entspricht einem Jahreszins von 1.5 % (Vorauszahlung um sechs Monate).


Fälligkeit

Die Steuern für das aktuelle Steuerjahr sind per 31. Oktober zur Zahlung fällig.


Verzugszins

Ab 1. November bzw. ab Fälligkeit wird auf allen Steuerausständen ein Verzugszins von 5.5 % erhoben. Die Verzugszinsrechnung wird nach Eingang der Restzahlung erstellt.


Zahlungsaufschub

Gesuche um Zahlungsaufschub sind schriftlich und begründet an die Finanzverwaltung zu richten.


Erlassgesuche

Erlassgesuche sind an den Gemeinderat zu stellen. Die Gesuche müssen detailliert begründet und mit einem Antrag versehen sein.

 

Waldhausvermietung

Die Finanzverwaltung vermietet das Waldhaus Muhen - direkter Link

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