Gemeindekanzlei

Abstimmungen und Wahlen

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr. Bei Stimmabgabe im Wahllokal ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellkuvert als Anwortkuvert verwendet werden. Die Wahl- und/oder Abstimmungszettel müssen im kleinen Stimmzettelkuvert eingelegt werden. Wird das Stimmrecht brieflich oder durch Stellvertretung (nur unter Ehegatten und bei eingetragenen Partnerschaften erlaubt) ausgeübt, ist der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten zu unterzeichnen.

Link: Homepage Kanton Aargau (Abstimmungen und Wahlen)

 


Amtliches Publikationsorgan

Der Landanzeiger ist das Publikationsorgan der Gemeinde Muhen. Er erscheint wöchentlich, jeweils am Donnerstag, und wird allen Haushaltungen zugestellt.

Link: Landanzeiger Oberentfelden

 


Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten

Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personalausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen ist der Gemeindeschreiber oder dessen Stellvertreter. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten beglaubigt.

Gebühr der Unterschriftenbeglaubigung: Fr. 10.-

 


Einbürgerung

Voraussetzungen für ordentliche Einbürgerung:

  • 12 Jahre wohnhaft in der Schweiz
    (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
  • 5 Jahre wohnhaft im Kanton Aargau
  • 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort
    (zum Zeitpunkt der Gesuchstellung)
  • Eingliederung in die schweizerischen und aargauischen Verhältnisse

Voraussetzungen für erleichterte Einbürgerung:
(für Ehegatten, die mit einem Schweizer verheiratet sind)

  • 5 Jahre wohnhaft (gewesen) in der Schweiz
  • seit 1 Jahr Wohnsitz in der Schweiz
  • seit 3 Jahren verheiratet
  • Eingliederung in die schweizerischen und aargauischen Verhältnisse

 


Fundbüro

Fundgegenstände können beim Fundbüro der Gemeindekanzlei Muhen abgegeben bzw. abgeholt werden.

 


Gemeindeammann Sprechstunden

Die Sprechstunden erfolgen nach Vereinbarung und nach vorheriger telefonischer Anmeldung.

 


Gemeinderatssitzungen

Der Gemeinderat tritt ordentlicherweise am Montagabend ab 16.00 Uhr im Gemeindehaus unter dem Vorsitz des Gemeindeammanns zur Beratung der laufenden Geschäfte zusammen. Schriftliche Eingaben sind bis spätestens Donnerstag, 12.00 Uhr, auf der Gemeindekanzlei zu Handen des Gemeinde-rates einzureichen.


Giftschein

Ab 01.08.2005 müssen von Seiten der Gemeinde keine Giftscheine mehr ausgestellt werden.

 


Grundbuchauszüge

Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt des Bezirks Aarau, Bleichemattstrasse 43, 5000 Aarau, Tel. 062 838 28 30.



Pläne Elektrizitätsversorgung, Kanalisation, Wasserversorgung

Die Bauverwaltung verfügt über die Pläne der Elektrizitäts- und Wasserversorgung sowie des Kanalisationswesens. Diese Pläne können über den Online-Schalter unter Angabe der Parzellennummer bestellt werden.


Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist. Die Gebühr beträgt Fr. 20.-.

 


Leumundszeugnis

Das Leumundszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet. Die Gebühr beträgt Fr. 20.-.

 


Erbschafts- und Schenkungssteuer /
Inventaraufnahme Todesfall

Die Gemeindekanzlei ist für die Erstellung des Inventars bei einem Todesfall zuständig. Der Vertreter der Erbengemeinschaft erhält unmittelbar nach dem Todesfall eine Information über den Ablauf. Innert einem Monat wird die unterjährige Steuererklärung mit dem Ergänzungsblatt zum Inventar zugesandt. Gerne gibt Ihnen die Gemeindekanzlei detailliertere Informationen. Bei Fragen zum Steuerwesen verweisen wir Sie auf die Seite des Kant. Steueramtes www.steuern.ag.ch.

 

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