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Gemeindekanzlei |
| Abstimmungen und Wahlen Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr. Bei Stimmabgabe im Wahllokal ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellkuvert als Anwortkuvert verwendet werden. Die Wahl- und/oder Abstimmungszettel müssen im kleinen Stimmzettelkuvert eingelegt werden. Wird das Stimmrecht brieflich oder durch Stellvertretung (nur unter Ehegatten und bei eingetragenen Partnerschaften erlaubt) ausgeübt, ist der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Link: Homepage Kanton Aargau (Abstimmungen und Wahlen)
Der Landanzeiger ist das Publikationsorgan der Gemeinde Muhen. Er erscheint wöchentlich, jeweils am Donnerstag, und wird allen Haushaltungen zugestellt. Link: Landanzeiger Oberentfelden
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personalausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen ist der Gemeindeschreiber oder dessen Stellvertreter. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten beglaubigt. Gebühr der Unterschriftenbeglaubigung: Fr. 10.-
Voraussetzungen für ordentliche Einbürgerung:
Voraussetzungen für erleichterte Einbürgerung:
Fundgegenstände können beim Fundbüro der Gemeindekanzlei Muhen abgegeben bzw. abgeholt werden.
Die Sprechstunden erfolgen nach Vereinbarung und nach vorheriger telefonischer Anmeldung.
Der Gemeinderat tritt ordentlicherweise am Montagabend ab 16.00 Uhr im Gemeindehaus unter dem Vorsitz des Gemeindeammanns zur Beratung der laufenden Geschäfte zusammen. Schriftliche Eingaben sind bis spätestens Donnerstag, 12.00 Uhr, auf der Gemeindekanzlei zu Handen des Gemeinde-rates einzureichen.
Ab 01.08.2005 müssen von Seiten der Gemeinde keine Giftscheine mehr ausgestellt werden.
Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt des Bezirks Aarau, Bleichemattstrasse 43, 5000 Aarau, Tel. 062 838 28 30.
Die Bauverwaltung verfügt über die Pläne der Elektrizitäts- und Wasserversorgung sowie des Kanalisationswesens. Diese Pläne können über den Online-Schalter unter Angabe der Parzellennummer bestellt werden.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist. Die Gebühr beträgt Fr. 20.-.
Das Leumundszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet. Die Gebühr beträgt Fr. 20.-.
Die Gemeindekanzlei ist für die Erstellung des Inventars bei einem
Todesfall zuständig. Der Vertreter der Erbengemeinschaft erhält
unmittelbar nach dem Todesfall eine Information über den Ablauf.
Innert einem Monat wird die unterjährige Steuererklärung mit
dem Ergänzungsblatt zum Inventar zugesandt. Gerne gibt Ihnen die
Gemeindekanzlei detailliertere Informationen. Bei Fragen zum Steuerwesen
verweisen wir Sie auf die Seite des Kant. Steueramtes www.steuern.ag.ch.
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