| Steueramt |
Fragen und Antworten
Steuerfuss 2011 Zinsen und Skonto 2011 Vergütungszins 1.0% Verzugszins 5.0% Skonto 0.5%
Steuerfuss 2010 Zinsen und Skonto 2010 Vergütungszins 1.5% Verzugszins 5.5% Skonto 0.75%
Steuerfuss 2009 Zinsen und Skonto 2009 Vergütungszins 2% Verzugszins 6% Skonto 1%
Steuerfuss 2008 Zinsen und Skonto 2008 Vergütungszins 2% Verzugszins 6% Skonto 1%
Steuerfuss 2007 Zinsen und Skonto 2007 Vergütungszins 1.5% Verzugszins 5.5% Skonto 0.75% (entspricht Jahreszins von 1.5%)
Steuerfuss 2006 Zinsen und Skonto 2006 Vergütungszins 1.5% Verzugszins 5.5% Skonto 0.75% (entspricht Jahreszins von 1.5%) Formulare und Merkblätter sowie Steuerberechnungsmöglichkeit auf der Homepage des Kant. Steueramtes Besuchen Sie die Homepage des Kantonalen Steueramtes – www.steuern.ag.ch! Auf dieser Seite können Sie die Zuwendungsliste, die Kursliste, das Liegenschaftsunterhalts-Merkblatt, weitere Merkblätter und Weisungen und die Software zur Steuererklärung downloaden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich die Steuern berechnen zu lassen. Nutzen Sie die grosse Vielfalt.
Muster einer Vollmacht für Vertretung
In begründeten Fällen kann bei uns ein Fristerstreckungsgesuch gestellt werden. Für Fristerstreckungsgesuche gilt folgende Regelung:
Darüber hinausgehende Fristerstreckungsgesuche werden bewilligt, wenn sie stichhaltig begründet sind. Der Entscheid - Gutheissung oder Ablehnung - wird in jedem Fall schriftlich mitgeteilt.
Aus zeitlichen Gründen ist ein Ausfüllen der Steuererklärungen auf dem Steueramt nicht möglich. Bei Anfrage geben wir Ihnen Privatpersonen oder Treuhandbüros bekannt, die Ihnen gerne behilflich sind.
Ja. Jede steuerpflichtige Person muss eine Steuererklärung ausfüllen, da das Steueramt Ihre Einkommens- und Vermögenssituation nicht kennt. Wird die Steuererklärung trotz Mahnung nicht eingereicht, müssen Einkommen und Vermögen nach Ermessen veranlagt werden. Zudem wird eine Busse ausgesprochen.
Ich kann meine Steuerrechnung nicht fristgerecht bezahlen. Wie muss ich vorgehen? Damit keine Mahnungen oder gar Betreibungen verschickt werden, bitten wir Sie, mit der Finanzverwaltung Kontakt aufzunehmen. In begründeten Fällen können Zahlungsfristen oder Ratenzahlungen vereinbart werden. Natürlich bleiben die Verzugszinsen geschuldet und werden nach Bezahlung der Restbeträge in Rechnung gestellt.
Gerne beantworten wir Ihnen persönliche Fragen zum Steuerrecht. |