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Steueramt

Fragen und Antworten


Wichtige Zahlen im Steuerbereich

 

Steuerfuss 2011
Gemeindesteuer 115%
Staatssteuer 109%
Kirchensteuer reformiert 18%
Kirchensteuer röm.kath. 19%
Kirchensteuer christkath. 23%

Zinsen und Skonto 2011

Vergütungszins 1.0%

Verzugszins 5.0%

Skonto 0.5%

 

Steuerfuss 2010
Gemeindesteuer 115%
Staatssteuer 109%
Kirchensteuer reformiert 18%
Kirchensteuer röm.kath. 19%
Kirchensteuer christkath. 23%

Zinsen und Skonto 2010

Vergütungszins 1.5%

Verzugszins 5.5%

Skonto 0.75%

 

Steuerfuss 2009
Gemeindesteuer 115%
Staatssteuer 109%
Kirchensteuer reformiert 18%
Kirchensteuer röm.kath. 19%
Kirchensteuer christkath. 23%

Zinsen und Skonto 2009

Vergütungszins 2%

Verzugszins 6%

Skonto 1%

 

Steuerfuss 2008
Gemeindesteuer 115%
Staatssteuer 109%
Kirchensteuer reformiert 18%
Kirchensteuer röm.kath. 19%
Kirchensteuer christkath. 23%

Zinsen und Skonto 2008

Vergütungszins 2%

Verzugszins 6%

Skonto 1%

 

Steuerfuss 2007
Gemeindesteuer 115%
Staatssteuer 114%
Kirchensteuer reformiert 18%
Kirchensteuer röm.kath. 19%
Kirchensteuer christkath. 23%

Zinsen und Skonto 2007

Vergütungszins 1.5%

Verzugszins 5.5%

Skonto 0.75% (entspricht Jahreszins von 1.5%)

 

Steuerfuss 2006
Gemeindesteuer 115%
Staatssteuer 114%
Kirchensteuer reformiert 18%
Kirchensteuer röm.kath. 20%
Kirchensteuer christkath. 23%

Zinsen und Skonto 2006

Vergütungszins 1.5%

Verzugszins 5.5%

Skonto 0.75% (entspricht Jahreszins von 1.5%)


Formulare und Merkblätter sowie Steuerberechnungsmöglichkeit auf der Homepage des Kant. Steueramtes

Besuchen Sie die Homepage des Kantonalen Steueramtes – www.steuern.ag.ch! Auf dieser Seite können Sie die Zuwendungsliste, die Kursliste, das Liegenschaftsunterhalts-Merkblatt, weitere Merkblätter und Weisungen und die Software zur Steuererklärung downloaden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich die Steuern berechnen zu lassen. Nutzen Sie die grosse Vielfalt.

 

Muster einer Vollmacht für Vertretung

 


Ich kann meine Steuererklärung nicht bis zum angegebenen Termin einreichen. Was ist zu tun?

In begründeten Fällen kann bei uns ein Fristerstreckungsgesuch gestellt werden. Für Fristerstreckungsgesuche gilt folgende Regelung:

  • Fristerstreckungsgesuche bis 30. Juni von Steuerpflichtigen mit Abgabetermin der Steuererklärung am 31. März (unselbständig Erwerbende, Rentnerinnen und Rentner) werden nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht in gewünschtem Umfang bewilligt werden. Keine Antwort bedeutet somit Genehmigung des Fristerstreckungsgesuches.
  • Fristerstreckungsgesuche bis 31. Oktober von Steuerpflichtigen mit Abgabetermin der Steuererklärung am 30. Juni (Selbständigerwerbstätige, Aktionäre von Familiengesellschaften) werden nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht in gewünschtem Umfang bewilligt werden. Keine Antwort bedeutet somit Genehmigung des Fristerstreckungsgesuches.

Darüber hinausgehende Fristerstreckungsgesuche werden bewilligt, wenn sie stichhaltig begründet sind. Der Entscheid - Gutheissung oder Ablehnung - wird in jedem Fall schriftlich mitgeteilt.


Füllt das Gemeindesteueramt Steuererklärungen aus?

Aus zeitlichen Gründen ist ein Ausfüllen der Steuererklärungen auf dem Steueramt nicht möglich. Bei Anfrage geben wir Ihnen Privatpersonen oder Treuhandbüros bekannt, die Ihnen gerne behilflich sind.


Ich habe weder Einkommen noch Vermögen. Muss ich trotzdem eine Steuererklärung ausfüllen?

Ja. Jede steuerpflichtige Person muss eine Steuererklärung ausfüllen, da das Steueramt Ihre Einkommens- und Vermögenssituation nicht kennt. Wird die Steuererklärung trotz Mahnung nicht eingereicht, müssen Einkommen und Vermögen nach Ermessen veranlagt werden. Zudem wird eine Busse ausgesprochen.


Ich kann meine Steuerrechnung nicht fristgerecht bezahlen. Wie muss ich vorgehen?

Damit keine Mahnungen oder gar Betreibungen verschickt werden, bitten wir Sie, mit der Finanzverwaltung Kontakt aufzunehmen. In begründeten Fällen können Zahlungsfristen oder Ratenzahlungen vereinbart werden. Natürlich bleiben die Verzugszinsen geschuldet und werden nach Bezahlung der Restbeträge in Rechnung gestellt.


Gerne beantworten wir Ihnen persönliche Fragen zum Steuerrecht.

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