Informationen zur Steuererklärung 2025 und der provisorischen Steuerrechnung 2026
Steuererklärung 2025
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue, webbasierte Lösung eTAX AARGAU ersetzt. Die wichtigsten Informationen in diesem Zusammenhang finden Sie separat in dieser Medienmitteilung.
- Informationen und kantonale Merkblätter rund ums Thema Steuern finden Sie unter Alles zu Steuern Kanton Aargau
- Die Wegleitung 2025 wird nur noch elektronisch zur Verfügung gestellt (Wegleitung zur Steuererklärung 2025).
- Unter www.steuerneasy.ch finden sich wertvolle Informationen und viele Tipps zum Thema Steuern. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige.
Fristerstreckungen für die Abgabe der Steuererklärung 2026
-
Der ordentliche Abgabetermin für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist der 31. März 2026. Für Abgaben der Steuererklärungen von unselbständig Erwerbstätigen bis zum 30. Juni 2026 ist keine Fristverlängerung notwendig (selbstständig Erwerbende: 31. Juli 2026).
- Wir bitten Sie, Gesuche für Fristerstreckungen schriftlich zu beantragen:
- Online: Fristverlängerung Steuererklärung beantragen (natürliche Persnen) - Kanton Aargau
- Per Mail an steuern@muhen.ch
- Für Fristerstreckungen wird keine Gebühr erhben.
- Mit der Änderung des kantonalen Steuergesetzes und der zugehörigen Verordnung auf 2019, wurden kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen rechtlich verankert. Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen werden folgende Mahngebühren erhoben:
- 1. Mahnung Fr. 35.00
- 2. Mahnung Fr. 50.00
Steuererklärung 2025 mit eTAX AARGAU
Das Ausfüllen der Steuererklärung erfolgt erstmals mit eTAX AARGAU. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Der Import der Vorjahresdaten aus EasyTax ist möglich.
Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden. Bei vollständig elektronischer Übermittlung sind dem Bereich Steuern keine Unterlagen mehr einzureichen. Ein Ausdruck der Steuererklärung via eTAX AARGAU für die Einreichung ist nicht möglich und notwendig. Der Ausdruck für die privaten Akten ist weiterhin möglich.
Um die Steuererklärung mit eTAX AARGAU auszufüllen, benötigen Sie ein AGOV-Login.
Die Belege zur Steuererklärung können weiterhin teilweise oder vollständig in Papierform zusammen mit dem Umschlagsbogen dem Bereich Steuern eingereicht werden. Die Verarbeitung ist einfacher, wenn keine Klarsichtmappen oder Büro- und Heftklammern verwendet werden. Falls die Steuererklärung nicht via eTAX AARGAU ausgefüllt werden kann, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Steuererklärung handschriftlich oder mit Dr. Tax auszufüllen und einzureichen.
Informationen und Anleitungen zu eTAX AARGAU und dem AGOV-Login finden Sie hier: Ihre Steuererklärung mit eTAX AARGAU - Kanton Aargau
Fragen zu AGOV:
- Informationen zur Anmeldung auf ag.ch finden Sie unter www.ag.ch/agov. Hilfreiche Informationen und Anleitungen zu AGOV finden Sie unter help.agov.ch.
- Nutzen Sie das Kontaktformular des Kantonalen Steueramts Aargau. Anfragen werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden beantwortet.
- SupportHotline AGOV: +41 62 835 20 30 (Telefonische Erreichbarkeit: Mo–Fr 08:00–20:00 Uhr, Sa 08:00–18:00 Uhr)
Fragen zu eTAX AARGAU:
- Informationen und Anleitungen zur Verwendung von eTAX AARGAU finden Sie unter Hilfe & Anleitungen.
- Nutzen Sie das Kontaktformular des Kantonalen Steueramts Aargau. Anfragen werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden beantwortet.
- SupportHotline eTAX AARGAU: +41 62 835 20 25 (Telefonische Erreichbarkeit: Mo–Fr 08:00–20:00 Uhr, Sa 08:00–12:00 Uhr)
Provisorische Steuerrechnung 2026
Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.
Die provisorische Steuerrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Falls sich die Einkommensverhältnisse seitdem verändert haben (beispielsweise Erwerbsbeginn nach Studium, Arbeitslosigkeit, tieferes oder höheres Pensum usw.), kann die provisorische Rechnung angepasst werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall die Abteilung Steuern (steuern@muhen.ch oder 062 737 16 26) damit hohe Nachzahlungen möglichst verhindert werden können.
Falls Sie die provisorischen Steuern nicht bis Ende Oktober 2026 bezahlen können, ist frühzeitig Kontakt mit der Abteilung Finanzen aufzunehmen (finanzen@muhen.ch oder 062 737 16 36). Alternativ ist es auch möglich, das Gesuch direkt online einzureichen (Ratenzahlung für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen - Kanton Aargau). In Ausnahmefällen können Raten vereinbart oder die Zahlungsfrist verlängert werden. Für Ausstände ab dem 1. November 2026 wird in jedem Fall ein Verzugszins verrechnet.
Einem allfälligen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ist die neue Referenznummer des Einzahlungsscheins der Steuern 2026 zu hinterlegen, da sich die Nummer jedes Jahr verändert.
Fragen zu offenen Steuerforderungen
Für Fragen zu offenen Steuerforderungen kontaktieren Sie bitte direkt die Abteilung Finanzen (finanzen@muhen.ch oder 062 737 16 36).