Erschliessungsplan «Schwabistal», Gebiet 1 (Panoramastrasse und Lottenweg)
öffentliche Auflage
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Planungsentwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 20. Februar 2026 bis 23. März 2026 auf der Abteilung Bau und Planung, Schulstrasse 1, 5037 Muhen, auf und können während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Bestandteil des Planungsberichts ist auch der Bericht über die durchgeführte Mitwirkung vom 9. Juni 2023 bis 10. Juli 2023.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben.
Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG.
Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Erschliessungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
- Planungsbericht.pdf
- Beilage 1: Änderungsplan.pdf
- Beilage 2: Mitwirkungsbericht.pdf
- Beilage 3: PA Abtretung Parz. 194 an 192.pdf
- Beilage 4: PA Abtretung Parz. 194 an 193.pdf
- Beilage 5: Zustandsbericht Linde durch Forstbetrieb.pdf
- Kantonaler abschliessender Vorprüfungsbericht.pdf