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Aufhebung Ein- und Ausfahrt Blumenweg, LIG Muhen Nr. 1542, Abschnitt Nord, auf Hauptstrasse K208

Öffentliche Auflage

Bauvorhaben

Das Strassenbauprojekt zur Aufhebung der Ein- und Ausfahrt Blumenweg, LIG Muhen Nr. 1542, Abschnitt Nord, auf Hauptstrasse K208, gestützt auf § 95 des Baugesetzes des Kantons Aargau, basiert auf dem Erschliessungsplan Untermuhen – Nordost, liegt bei der Abteilung Bau und Planung, Schulstrasse 1, 5037 Muhen, öffentlich auf. 

Standort Bereich LIG Muhen Nr. 1542, Abschnitt Nord / Blumenweg
Unterlagen
Öffentliche Auflage 11. Mai 2026 – 9. Juni 2026
Bemerkungen Das Strassenbauvorhaben ist im Gelände markiert.
Einwendungen Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Muhen, Schulstrasse 1, 5037 Muhen, einzureichen. Die Einwendungen haben eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten. Sie sind nur zulässig, wenn sie nicht bereits gegen den Erschliessungsplan hätten erhoben werden können.