Aufhebung Ein- und Ausfahrt Blumenweg, LIG Muhen Nr. 1542, Abschnitt Nord, auf Hauptstrasse K208
Öffentliche Auflage
| Bauvorhaben |
Das Strassenbauprojekt zur Aufhebung der Ein- und Ausfahrt Blumenweg, LIG Muhen Nr. 1542, Abschnitt Nord, auf Hauptstrasse K208, gestützt auf § 95 des Baugesetzes des Kantons Aargau, basiert auf dem Erschliessungsplan Untermuhen – Nordost, liegt bei der Abteilung Bau und Planung, Schulstrasse 1, 5037 Muhen, öffentlich auf. |
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| Standort | Bereich LIG Muhen Nr. 1542, Abschnitt Nord / Blumenweg |
| Unterlagen | |
| Öffentliche Auflage | 11. Mai 2026 – 9. Juni 2026 |
| Bemerkungen | Das Strassenbauvorhaben ist im Gelände markiert. |
| Einwendungen | Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Muhen, Schulstrasse 1, 5037 Muhen, einzureichen. Die Einwendungen haben eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten. Sie sind nur zulässig, wenn sie nicht bereits gegen den Erschliessungsplan hätten erhoben werden können. |