Biodiversität auf verpachteten Kleinflächen
Der Gemeinderat Muhen hat im Jahr 2024 beschlossen, bei der Neuverpachtung von gemeindeeigenen Landwirtschaftsflächen einen Mindestanteil von 7 % als Biodiversitätsförderfläche vorzuschreiben.
Diese Massnahme dient der gezielten Förderung von Lebensräumen und trägt zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Flächen bei.
Nun hat der Gemeinderat Muhen beschlossen, die bestehende Regelung zur Förderung der Biodiversität bei verpachteten Landwirtschaftsflächen auch auf kleinere gemeindeeigene Parzellen auszuweiten. Künftig gilt die Vorgabe eines Biodiversitätsanteils von mindestens 7 % auch bei der Neuverpachtung von Kleinflächen.
Mit dieser Anpassung stellt der Gemeinderat sicher, dass die Biodiversitätsförderung auf allen gemeindeeigenen Pachtflächen einheitlich umgesetzt wird. Die konkreten Massnahmen werden jeweils standortgerecht festgelegt. Die Umsetzung sowie der Unterhalt erfolgen durch die Pächterinnen und Pächter.