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Gestaltungsplan «Tannacker», öffentliche Auflage

öffentliche Auflage

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die Planungsentwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 27. Mai 2026 bis 25. Juni 2026 auf der Abteilung Bau und Planung, Schulstrasse 1, 5037 Muhen, auf und können während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Ebenfalls sind die Unterlagen auf der Website der Gemeinde Muhen, www.muhen.ch, ab 27. Mai 2026 aufgeschaltet. Bestandteil des Planungsberichts ist auch der Bericht über die durchgeführte Mitwirkung vom 22. November 2024 bis 23. Dezember 2024.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben.

Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG.

Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).