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Drittmeldepflicht/Meldung von Zu-, Weg- und Umzügen

Immobilienverwaltungen, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Vermietende sind im Kanton Aargau gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG (SAR 122.200) verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden.

Die Einwohnerdienste müssen die Voraussetzungen schaffen, um die elektronisch gemeldeten Daten entgegennehmen zu können.

Die Mieterwechsel können Sie uns per E-Mail an zentraledienste@muhen.ch melden oder hier online vornehmen.