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Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot

Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit gilt ab Dienstag, 28. Juli, 12.00 Uhr, im gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot.

Die lang anhaltende Trockenheit hat dazu geführt, dass Böden in Wäldern, auf Feldern und auch in Siedlungsgebieten stark ausgetrocknet sind. Dadurch besteht eine sehr hohe Gefahr von Wald- und Flurbränden. Gemäss den Prognosen von MeteoSchweiz ist in den kommenden Tagen weiterhin mit trockener Witterung und steigenden Temperaturen zu rechnen. Niederschläge sind vorerst nicht in Sicht. Die zuständigen kantonalen Fachstellen haben die Lage umfassend beurteilt und entschieden, dass die bisher geltenden Massnahmen nicht mehr ausreichen. Aus diesem Grund wurde für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen.

Das Verbot umfasst insbesondere das Entfachen von Feuer im Freien sowie das Abbrennen von Feuerwerk. Dies gilt auch für das Sommerfest vom Freitag, 31. Juli, auf der Deckelmatte sowie für den Nationalfeiertag am 1. August.

Der Gemeinderat appelliert an die Eigenverantwortung der Bevölkerung und dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern für ihr Verständnis und ihre Mithilfe. Mit der konsequenten Einhaltung der Vorschriften leisten alle einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Mensch, Natur und Sachwerten.