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Planungszone LIG Muhen Nr. 2971 – öffentliche Auflage

öffentliche Auflage

Öffentliche Bekanntmachung
Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und § 29 BauG im Gebiet «Nidermatt» auf LIG Muhen Nr. 2971

Der Gemeinderat Muhen hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (Stand am 1. Juli 2026) und § 29 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen vom 19. Januar 1993 (Stand am 1. Januar 2022) beschlossen, die LIG Muhen Nr. 2971 im Gebiet „Nidermatt“ in Muhen mit sofortiger Wirkung mit einer Planungszone zu belegen.

Mit der Planungszone wird für den bezeichneten Perimeter die Überprüfung der Nutzungs- und Gestaltungsvorschriften im Hinblick auf eine haushälterische Nutzung bezweckt.

Die Planungszone wird für die Dauer von 5 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

Die Planungszone liegt während 30 Tagen vom 31. August 2026 bis 29. September 2026 auf der Abteilung Bau und Planung, Schulstrasse 1, 5037 Muhen, auf und kann während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Gegen den Erlass der Planungszone kann innert der vorstehenden Frist beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden:

  1. Die Einsprache hat einen Antrag oder Anträge zu enthalten. Antrag oder Anträge sind zu begründen.
  2. Die Einsprache hat keine aufschiebende Wirkung.
  3. Das Einspracheverfahren ist kostenlos. Es werden keine Parteikosten ersetzt.
  4. Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom anschliessenden Rechtsmittelverfahren ausgeschlossen.