Strompreis für Durchschnittshaushalt steigt 2027 um rund 5,6 %
Für das Jahr 2027 passt die Elektrizitätsversorgung Muhen (EVM) ihre Stromtarife an, führt einen Einheitstarif als Wahltarif ein und bietet neu die Abnahme von Herkunftsnachweisen (HKN) aus Photovoltaikanlagen an. Für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4'500 kWh erhöhen sich die jährlichen Stromkosten gegenüber 2026 um rund 82 Franken beziehungsweise 5,6 %.
Für das Jahr 2027 passt die Elektrizitätsversorgung Muhen (EVM) ihre Stromtarife an, führt einen Einheitstarif als Wahltarif ein und bietet neu die Abnahme von Herkunftsnachweisen (HKN) aus Photovoltaikanlagen an. Für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4'500 kWh erhöhen sich die jährlichen Stromkosten gegenüber 2026 um rund 82 Franken beziehungsweise 5,6 %.
Veränderungen bei Energie und Netznutzung
Die Kostenentwicklung im Strommarkt sowie die regulatorischen Rahmenbedingungen wirken sich unterschiedlich auf die einzelnen Tarifbestandteile aus. Die Kosten für die Energiebeschaffung bei der Eniwa AG sinken zwar weiter. Neue regulatorische Vorgaben bei der Beschaffung von Herkunftsnachweisen sowie der Abbau von Deckungsdifferenzen aus der Vergangenheit führen letztlich jedoch zu einem Anstieg des Energietarifs für das Jahr 2027.
Auch bei der Netznutzung ergeben sich Anpassungen gegenüber dem Jahr 2026. Die steigende Tarifentwicklung ist insbesondere auf höhere Kosten des vorgelagerten Netzes, Investitionen und Unterhalt im eigenen Verteilnetz sowie den weiter sinkenden Netzabsatz zurückzuführen. Letzterer wird unter anderem durch die weitere Zunahme der PV-Produktion und des Eigenverbrauchs verursacht. Zudem müssen auch bei der Netznutzung Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren abgebaut werden.
Der monatliche Grundpreis für die Netznutzung sowie die Messkosten bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Einführung Einheitstarif als Wahltarif
Per 1. Januar 2027 führt die EVM mit dem Tarif NE7-EIN einen neuen Einheitstarif als Wahltarif ein. Dieser kann auf Wunsch von allen Niederspannungskundinnen und -kunden auf Netzebene 7 mit einem Jahresenergiebezug von weniger als 50'000 kWh pro Messstelle im Netzgebiet der EVM gewählt werden.
Beim Einheitstarif entfallen die bisherigen Hoch- und Niedertarife (HT/NT) sowohl bei der Netznutzung als auch bei der Energielieferung. Damit trägt die EVM den veränderten Marktbedingungen Rechnung und schafft gleichzeitig die Grundlage für allfällige künftige dynamische Wahltarife.
Die bisherige tarifliche Unterscheidung zwischen Hoch- und Niedertarif widerspiegelt die heutige Wertigkeit der Energie zunehmend nicht mehr adäquat. Insbesondere während der Tagesstunden führt die hohe Photovoltaikproduktion, vor allem im Sommerhalbjahr, vermehrt zu Energieüberschüssen. Der Einheitstarif trägt diesen veränderten Marktbedingungen Rechnung und schafft zusätzliche Flexibilität beim Strombezug während der Sonnenstunden.
Interessierte Kundinnen und Kunden können sich für weitere Informationen oder einen Wechsel zum Einheitstarif gerne an den Kundendienst der EVM wenden.
Veränderungen bei den öffentlichen Abgaben
Auch bei den vom Bund beziehungsweise von Swissgrid vorgegebenen Tarifbestandteilen ergeben sich für 2027 Veränderungen. Der Tarif für die allgemeinen Systemdienstleistungen von Swissgrid sinkt von 0,27 Rp./kWh auf 0,19 Rp./kWh. Ebenfalls deutlich tiefer fällt der Tarif für die Stromreserve des Bundes aus. Dieser reduziert sich von 0,41 Rp./kWh auf 0,17 Rp./kWh. Dem gegenüber steigt der Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz von 0,05 Rp./kWh auf 0,19 Rp./kWh. Die Bundesabgabe zur Förderung erneuerbarer Energien bleibt unverändert bei 2,30 Rp./kWh. Diese Tarife werden allen Stromkundinnen und Stromkunden in Rechnung gestellt.
Anpassung der Vergütung für PV-Anlagen und Abnahme von Herkunftsnachweisen (HKN)
Die Vergütung für die ins Netz der EVM eingespeiste Energie richtet sich ab dem 1. Januar 2027 neu nach dem quartalsweise vom Bundesamt für Energie (BFE) berechneten Referenz-Marktpreis. Dieser ergibt sich aus den durchschnittlichen Preisen am Strommarkt, gewichtet nach der tatsächlichen Einspeisung der jeweiligen Technologie. Liegt der Referenz-Marktpreis unterhalb der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung, kommt diese zur Anwendung. Bei Photovoltaikanlagen ist die Höhe der Minimalvergütung vom Eigenverbrauch sowie von der Leistung der Anlage abhängig.
Die EVM behält sich vor, das Vergütungsmodell künftig an die regulatorischen und marktseitigen Entwicklungen anzupassen. Insbesondere kann zu einem späteren Zeitpunkt auf eine stundenscharfe Vergütung auf Basis der jeweiligen Spotmarktpreise umgestellt werden, sobald die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Über eine solche Anpassung werden die betroffenen Produzentinnen und Produzenten vorgängig informiert.
Neu bietet die EVM auf freiwilliger Basis allen Betreiberinnen und Betreibern einer beglaubigten Photovoltaikanlage die Möglichkeit, ihre Herkunftsnachweise (HKN) an die EVM zu verkaufen. Für jede Kilowattstunde Strom, die ins öffentliche Netz eingespeist wird, kann ein Herkunftsnachweis ausgestellt werden. Dieser bestätigt die Art der Stromproduktion, den Produktionszeitpunkt, die Herkunft sowie weitere Qualitätsmerkmale des erzeugten Stroms.
Die Anmeldung für die Abnahme der Herkunftsnachweise erfolgt über das entsprechende Anmeldeformular auf der Webseite der EVM.
Alle Preisblätter sowie weitere Informationen zum Stromangebot der Elektrizitätsversorgung Muhen finden sie hier.
Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst der Elektrizitätsversorgung Muhen gerne unter evm@eniwa.ch oder 062 835 08 00 zur Verfügung.