Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- Interessennachweis
Die Adressauskunft ist kostenpflichtig. Die Gebühren von Fr. 20.00 werden in Rechnung gestellt.
Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.