Navigieren in Muhen

Regional- und Ortsplanung

Regionalplanung

Eine zweckmässige Raumentwicklung ist nur dann gewährleistet, wenn die kommunalen Nutzungsplanungen untereinander abgestimmt sind. Im Kanton Aargau nehmen diese Aufgabe vorab die Regionalplanungsverbände wahr. Sie erarbeiten zudem die Grundlagen für die kantonalen Planungen und bilden damit die wichtigste Schnittstelle zwischen der kantonalen und der kommunalen Raumplanung.

Die Gemeinden des Kantons Aargau sind in 12 Regionalplanungsverbänden zusammengeschlossen. Die Gemeinde Muhen gehört dem Planungsverband aarau regio an.

Ortsplanung

Der Bereich Ortsplanung umfasst die wichtigsten Instrumente zur Steuerung der Entwicklung und Qualität auf Ebene der Gemeinden. Aufbauend auf eine Standortbestimmung und die räumliche Entwicklungsstrategie einer Gemeinde regelt die allgemeine Nutzungsplanung die zulässige Nutzung und Überbauung des Bodens. Unter Beachtung der übergeordneten Vorschriften werden Bau-, Nichtbau- und Schutzzonen ausgeschieden. Der Bauzonenplan der Gemeinde Muhen finden Sie hier.

Sondernutzungspläne werden in Erschliessungspläne und Gestaltungspläne unterschieden.

  • Gestaltungspläne enthalten Bestimmungen zur Einpassung und Qualität der Überbauung, Volumen, Nutzung, Erschliessung, Freiraumgestaltung, Energie, Lärmschutz und so weiter, die speziell auf das betroffene Areal und die Umgebung zugeschnitten sind. Dabei sind bis zu einem gewissen Mass Abweichungen von den Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) möglich, wenn dadurch ein besseres Ergebnis erreicht und nachgewiesen werden kann.
     
  • Erschliessungspläne sind inhaltlich enger gefasst als Gestaltungspläne. Sie beschränken sich auf Bestimmungen, die mit der Erschliessung und Aufwertung des Strassenraums zusammenhängen. Dabei spielen insbesondere Festlegungen zu Strassen und Plätzen sowie deren Gestaltung und Bepflanzung, zu Fuss- und Radwegverbindungen, Lärmschutzmassnahmen sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen eine Rolle.

Für die Umsetzung der Ortsplanung ist die Abteilung Bau und Planung zuständig.