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Ortsbürgergemeinde

Die Ortsbürgergemeinde umfasst unabhägig von ihrem aktuellen Wohnort alle Personen, die das Heimatrecht Muhen besitzen. Die Ortsbürgergemeinde hat, anders als die politische Gemeinde, weder ein bestimmtes Hoheitsgebiet noch verfügt sie über Steuerhoheit. Sie verwaltet aber gewisse Vermögenswerte, wie Wald oder Liegenschaften, und engagiert sich vielfältig im Gemeindeleben.

Die Ortsbürgergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Ortsbürgergemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde Muhen wohnhaften stimmberechtigten Ortsbürgern gebildet. In der Regel tagt die Ortsbürgergemeindeversammlung im Sommer (Rechnungsgemeinde) und im Spätherbst (Budgetgemeinde). Die Ortsbürgerkommission beratet und stellt dem Gemeinderat Antrag. Die Finanzkommission der Ortsbürgergemeinde unterzieht die Geschäfte einer eingehenden Prüfung und stellt der Ortsbürgergemeinde Anträge. Der Gemeinderat ist Exekutivorgan der Ortsbürgergemeinde.