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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde (Legislative). Stimmberechtigt sind alle in Muhen wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Ausländische Staatsangehörige sowie Gäste aus anderen Gemeinden oder dem Ausland sind willkommen. Die Gemeindeversammlung entscheidet auf Antrag des Gemeinderates über die einzelnen Sachgeschäfte. Die Versammlung ist öffentlich. In der Regel tagt die Einwohnergemeindeversammlung im Sommer (Rechnungsgemeinde) und im Spätherbst (Budgetgemeinde).

Versammlungslokal

Versammlungslokal ist die Sporthalle Breite.

Protokoll

Die Protokolle der Gemeindeversammlung sind öffentlich und können auf der Abteilung Zentrale Dienste eingesehen werden. Zur Erstellung der Protokolle werden jeweils Tonbanaufnahmen gemacht. Die Tonbandaufnahmen werden nach der Genehmigung der Protokolle (darauf folgende Gemeindeversammlung) gelöscht.

Aufgaben

Die wichtigsten Aufgaben der Gemeindeversammlung sind:

  • Genehmigung des Voranschlags (Budget) und Festlegung des Steuerfusses
  • Genehmigung der Jahresrechnung
  • Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, wiederkehrende Aufgaben
  • Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden

Unter § 20 des Gemeindegesetzes sind alle Aufgaben aufgeführt.

Daten der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlungen

Nächste Gemeindeversammlungen
  • Freitag, 7. Juni 2024
  • Freitag, 22. November 2024
  • Freitag, 20. Juni 2025
  • Freitag, 28. November 2025
  • Freitag, 12. Juni 2026
  • Freitag, 27. November 2026
  • Freitag, 4. Juni 2027
  • Freitag, 26. November 2027
Freitag, 1. Dezember 2023
Freitag, 16. Juni 2023