Navigieren in Muhen

Auslandsaufenthalt, Steuerpflicht

Für die Frage der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht ist entscheidend, ob die Abwesenheit befristet oder unbefristet erscheint. Die Steuerpflicht endet mit der Abmeldung bei den Einwohnerdiensten, wenn eine Person mindestens für einige Monate ins Ausland verreist, ihre Arbeitsstelle und Wohnung kündigt und sich nach der Rückkehr in einem anderen Kanton anmeldet. Bei einem Auslandsaufenthalt muss unbedingt ein Vertreter in der Schweiz für die steuerlichen Angelegenheiten bevollmächtigt werden.

Steuerpflichtige, welche die Schweiz definitiv verlassen oder einen längeren Auslandsaufenthalt planen, werden gebeten, sich 2 bis 3 Monate vor Wegzug/Auslandsaufenthalt bei der Abteilung Steuern zu melden.