Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig.
Die Abteilung Bau und Planung prüft die Vollständigkeit des Baugesuches und leitet das gesetzlich vorgeschriebene Baubewilligungsverfahren ein. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen, entscheidet der Stadtrat über eine Baubewilligung.
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Unterlagen finden sie im Online-Schalter.