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Prämienverbilligung

Der Kanton gewährt Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Massgebend für die Beurteilung des Anspruchs sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar des Jahres, in welchem der Antrag gestellt wird. Die antragstellende Person muss bei einem vom Bund anerkannten Versicherer für die gesetzliche Krankenpflege versichert sein und den Wohnsitz am 1. Januar des Jahres der Prämienverbilligung im Kanton Aargau haben.

Das Verfahren für die Prämienverbilligung (PV) 2024 hat gestartet. Bis Ende September 2023 erfolgt der reguläre Hauptversand der Anmeldecodes. Wer bis Ende September 2023 keinen Code für die PV 2024 erhalten hat, kann diesen ab Oktober 2023 unter www.sva-ag.ch/pv bestellen.

Prämienverbilligung 2024

Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Aargau, die 2024 Anspruch auf Prämienver­billigung haben, können in wenigen Schritten ihren Antrag Online stellen. Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2021 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten einen Code.

Die Antragsfrist läuft am 31.12.2023 ab – danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung 2024 mehr stellen.

Einwohnerinnen und Einwohner, welche bei der Online-Anmeldung Hilfe benötigen, können sich telefonisch unter 062 737 16 26 oder persönlich am Schalter Abteilung Steuern / SVA Zweigstelle melden. Bitte bringen Sie einen Ausweis und Ihren persönlichen Code mit.

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