Meldevorschriften
Wer sich in der Gemeinde Muhen niederlassen oder aufhalten will, muss sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei den Zentralen Diensten melden. Diese Frist gilt auch bei Um- und Wegzügen. Wir benötigen auch Mitteilungen über Umzüge innerhalb des gleichen Gebäudes. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Zentralen Dienste.
Vermieter/Logisgeber müssen ein- und ausziehende Personen ebenfalls innerhalb von 14 Tagen den Zentralen Dienste melden.
Schweizer
Anmeldung / Zuzug
- Heimatschein
- Identitätskarte / Pass
- Krankenkassenkarte
- Mietvertrag bzw. Beleg über Wohnungs-Nr. / Einzugsdatum
- Familienbüchlein (bei minderjährigen Kindern)
Abmeldung / Wegzug / Adressänderung
- Meldebestätigung
- ID / Pass / Führerausweis
Ausländer
Anmeldung / Zuzug
in jedem Fall:
- Ausländerausweis
- gültiger Reisepass
- Krankenkassenkarte
- Mietvertrag bzw. Beleg über Wohnungs-Nr. / Einzugsdatum
- Familienbüchlein (bei minderjährigen Kindern)
bei Zuzugs aus einem anderen Kanton zusätzlich:
- Kopie Arbeitsvertrag
bei Zuzug aus dem Ausland zusätzlich:
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder Kopie Arbeitsvertrag
- Geburtsurkunde
Abmeldung / Wegzug / Adressänderung
- Meldebestätigung
- Ausländerausweis
Wochenaufenthalter
Anmeldung / Zuzug
- Heimatausweis / Intermisausweis bei ausländischen Staatsangehörigen
- Identitätskarte / Reisepass
- Krankenkassenkarte
- Mietvertrag bzw. Beleg über Wohnungs-Nr. / Einzugsdatum
Abmeldung / Wegzug
- Meldebestätigung für Nebenwohnsitz
- Amtlicher Ausweis