Wasser- und Abwassergebühren
Die Gebühren werden für Privathaushalte einmal jährlich verrechnet.
Bei Eigentümer-, Mieterwechsel (Mutationen: Zuzug, Umzug, Wegzug, Tod) usw. erfolgt eine zusätzliche Ablesung des Wasserverbrauches. Wir bitten Sie, diese Mutationen frühzeitig der Abteilung Finanzen, 062 737 16 36 oder finanzen@muhen.ch, mitzuteilen.