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Genereller Entwässerungsplan (GEP 2.0)

Der Kanton Aargau hat die Gemeinde im Jahr 2022 aufgefordert, die Überarbeitung des Generellen Entwässerungsplans (GEP) der 2. Generation (GEP 2.0) in Angriff zu nehmen. Der GEP bildet die Grundlage für eine langfristige, nachhaltige und gesetzeskonforme Siedlungsentwässerung und stellt sicher, dass das Kanalisationsnetz den heutigen und zukünftigen Anforderungen entspricht.

Die Bearbeitung des GEP erfolgt in mehreren aufeinander aufbauenden Phasen:

  • Phase 0 – Pflichtenheft: Aufarbeitung der Grundlagen des Abwasserkatasters, Definition der Schutzziele; darauf aufbauend wird das Pflichtenheft als Grundlage für die weiteren Projektphasen erarbeitet.
  • Phase 1 – Projektgrundlagen: Erhebung und Dokumentation der erforderlichen Grundlagen. Dazu gehören unter anderem Kanal-TV-Aufnahmen des bestehenden Kanalnetzes zur Zustandsbeurteilung.
  • Phase 2 – Entwässerungskonzept: Erarbeitung des zukünftigen Entwässerungskonzepts auf Basis der erhobenen Grundlagen.
  • Phase 3 – Vorprojekte: Definition und Ausarbeitung der notwendigen Massnahmen zur langfristigen Sicherstellung und Optimierung des Entwässerungssystems.
  • Phase 4 – Genehmigung: Durchführung des kantonalen Genehmigungsverfahrens.

Projektstand

Die Gemeindeversammlung stimmte am 1. Dezember 2023 dem erforderlichen Teilkredit für die Bearbeitung der Phasen 0 und 1 zu.

Das Pflichtenheft wurde am 10. Dezember 2025 der Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau zur definitiven kantonalen Vorprüfung eingereicht. Nach der Überarbeitung wurde es am 2. März 2026 der Abteilung für Umwelt zur Zustimmung vorgelegt. Am 16. März 2026 stimmte die Abteilung für Umwelt dem Pflichtenheft zu und sicherte gleichzeitig die Staatsbeiträge an die Honorarkosten des GEP 2.0 zu. Damit konnte die Phase 0 abgeschlossen und die Vorbereitungen für die Phase 1 aufgenommen werden.

Aktuell wird die Ausschreibung für die Kanal-TV-Aufnahmen vorbereitet. Diese Aufnahmen dienen der Erfassung und Beurteilung des Zustands des bestehenden Kanalnetzes und bilden eine wichtige Grundlage für die weiteren Planungsarbeiten. Voraussichtlich wird Ende 2026 bzw. Anfang 2027 mit den Zustandsaufnahmen begonnen.

Die Phasen 0 und 1 werden durch die Holinger AG im Auftrag der Gemeinde bearbeitet.