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Elektrizitätsversorgung

Die Elektrizitätsversorgung ist ein Eigenwirtschaftsbetrieb (Spezialfinanzierung) der Gemeinde Muhen.

Die Elektrizitätsversorgung (Spezialfinanzierung) wird operativ und technisch durch die Eniwa AG, Buchs, geführt.

Die strategische Leitung sowie unmittelbare Aufsicht übernimmt der Gemeinderat.

Kundendienst

Der Kundendienst der Eniwa AG, Buchs, steht für Fragen und Anliegen zur Verfügung. 

062 835 08 00 
evm@eniwa.ch
Website

Tarifblätter und Stromkennzeichnung
    Mitteilung Tarife 2027

    Strompreis für Durchschnittshaushalt steigt 2027 um rund 5,6 %

    Für das Jahr 2027 passt die Elektrizitätsversorgung Muhen (EVM) ihre Stromtarife an, führt einen Einheitstarif als Wahltarif ein und bietet neu die Abnahme von Herkunftsnachweisen (HKN) aus Photovoltaikanlagen an. Für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4'500 kWh erhöhen sich die jährlichen Stromkosten gegenüber 2026 um rund 82 Franken beziehungsweise 5,6 %.

    Veränderungen bei Energie und Netznutzung

    Die Kostenentwicklung im Strommarkt sowie die regulatorischen Rahmenbedingungen wirken sich unterschiedlich auf die einzelnen Tarifbestandteile aus. Die Kosten für die Energiebeschaffung bei der Eniwa AG sinken zwar weiter. Neue regulatorische Vorgaben bei der Beschaffung von Herkunftsnachweisen sowie der Abbau von Deckungsdifferenzen aus der Vergangenheit führen letztlich jedoch zu einem Anstieg des Energietarifs für das Jahr 2027.

    Auch bei der Netznutzung ergeben sich Anpassungen gegenüber dem Jahr 2026. Die steigende Tarifentwicklung ist insbesondere auf höhere Kosten des vorgelagerten Netzes, Investitionen und Unterhalt im eigenen Verteilnetz sowie den weiter sinkenden Netzabsatz zurückzuführen. Letzterer wird unter anderem durch die weitere Zunahme der PV-Produktion und des Eigenverbrauchs verursacht. Zudem müssen auch bei der Netznutzung Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren abgebaut werden.

    Der monatliche Grundpreis für die Netznutzung sowie die Messkosten bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

    Einführung Einheitstarif als Wahltarif

    Per 1. Januar 2027 führt die EVM mit dem Tarif NE7-EIN einen neuen Einheitstarif als Wahltarif ein. Dieser kann auf Wunsch von allen Niederspannungskundinnen und -kunden auf Netzebene 7 mit einem Jahresenergiebezug von weniger als 50'000 kWh pro Messstelle im Netzgebiet der EVM gewählt werden.

    Beim Einheitstarif entfallen die bisherigen Hoch- und Niedertarife (HT/NT) sowohl bei der Netznutzung als auch bei der Energielieferung. Damit trägt die EVM den veränderten Marktbedingungen Rechnung und schafft gleichzeitig die Grundlage für allfällige künftige dynamische Wahltarife.

    Die bisherige tarifliche Unterscheidung zwischen Hoch- und Niedertarif widerspiegelt die heutige Wertigkeit der Energie zunehmend nicht mehr adäquat. Insbesondere während der Tagesstunden führt die hohe Photovoltaikproduktion, vor allem im Sommerhalbjahr, vermehrt zu Energieüberschüssen. Der Einheitstarif trägt diesen veränderten Marktbedingungen Rechnung und schafft zusätzliche Flexibilität beim Strombezug während der Sonnenstunden.

    Interessierte Kundinnen und Kunden können sich für weitere Informationen oder einen Wechsel zum Einheitstarif gerne an den Kundendienst der EVM wenden.

    Veränderungen bei den öffentlichen Abgaben

    Auch bei den vom Bund beziehungsweise von Swissgrid vorgegebenen Tarifbestandteilen ergeben sich für 2027 Veränderungen. Der Tarif für die allgemeinen Systemdienstleistungen von Swissgrid sinkt von 0,27 Rp./kWh auf 0,19 Rp./kWh. Ebenfalls deutlich tiefer fällt der Tarif für die Stromreserve des Bundes aus. Dieser reduziert sich von 0,41 Rp./kWh auf 0,17 Rp./kWh. Dem gegenüber steigt der Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz von 0,05 Rp./kWh auf 0,19 Rp./kWh. Die Bundesabgabe zur Förderung erneuerbarer Energien bleibt unverändert bei 2,30 Rp./kWh. Diese Tarife werden allen Stromkundinnen und Stromkunden in Rechnung gestellt.

    Anpassung der Vergütung für PV-Anlagen und Abnahme von Herkunftsnachweisen (HKN)

    Die Vergütung für die ins Netz der EVM eingespeiste Energie richtet sich ab dem 1. Januar 2027 neu nach dem quartalsweise vom Bundesamt für Energie (BFE) berechneten Referenz-Marktpreis. Dieser ergibt sich aus den durchschnittlichen Preisen am Strommarkt, gewichtet nach der tatsächlichen Einspeisung der jeweiligen Technologie. Liegt der Referenz-Marktpreis unterhalb der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung, kommt diese zur Anwendung. Bei Photovoltaikanlagen ist die Höhe der Minimalvergütung vom Eigenverbrauch sowie von der Leistung der Anlage abhängig.

    Die EVM behält sich vor, das Vergütungsmodell künftig an die regulatorischen und marktseitigen Entwicklungen anzupassen. Insbesondere kann zu einem späteren Zeitpunkt auf eine stundenscharfe Vergütung auf Basis der jeweiligen Spotmarktpreise umgestellt werden, sobald die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Über eine solche Anpassung werden die betroffenen Produzentinnen und Produzenten vorgängig informiert.

    Neu bietet die EVM auf freiwilliger Basis allen Betreiberinnen und Betreibern einer beglaubigten Photovoltaikanlage die Möglichkeit, ihre Herkunftsnachweise (HKN) an die EVM zu verkaufen. Für jede Kilowattstunde Strom, die ins öffentliche Netz eingespeist wird, kann ein Herkunftsnachweis ausgestellt werden. Dieser bestätigt die Art der Stromproduktion, den Produktionszeitpunkt, die Herkunft sowie weitere Qualitätsmerkmale des erzeugten Stroms.

    Die Anmeldung für die Abnahme der Herkunftsnachweise erfolgt über das entsprechende Anmeldeformular auf der Webseite der EVM.

    Alle Preisblätter sowie weitere Informationen zum Stromangebot der Elektrizitätsversorgung Muhen

    finden sie unter: https://www.muhen.ch/politik-verwaltung/verwaltung/gemeindewerke/elektrizitaetsversorgung.html/323

    Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst der Elektrizitätsversorgung Muhen gerne unter evm@eniwa.ch oder 062 835 08 00 zur Verfügung.

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    Mitteilung 2027

    Mitteilung zu Tarifänderung im 2027.pdf [pdf, 84 KB]

    Tarifblätter 2027

    Tarifblätter 2026

    Archiv
    Rückliefervergütung und HKN

    Rückliefervergütung und Herkunftsnachweise für Ihren Solarstrom

    Die Elektrizitätsversorgung Muhen kauft Ihren Solarstromüberschuss und sorgt dafür, dass Ihre nachhaltige Energieproduktion durch Herkunftsnachweise bestätigt wird. Profitieren Sie von fairen Rückliefervergütungen und tragen Sie aktiv zur Energiewende bei.

    Übernahme HKN durch die EVM

    ​​​​​​Rückliefervergütung

    Produziert Ihre Energieerzeugungsanlage (z.B. Photovoltaikanlage) mehr Strom als Sie gerade verbrauchen, kauft die EVM Ihnen diesen ab und speist ihn ins Stromnetz ein. Für die Einspeisung in unser Netz erhalten Sie eine Vergütung, welche sich nach dem quartalsweisen vom Bundesamt für Energie (BFE) berechneten Referenz-Marktpreis richtet.

    Liegt der Referenz-Marktpreis unterhalb der Minimalvergütung, wird diese angewendet. Die Minimalvergütung hängt bei Photovoltaikanlagen vom Eigenverbrauch und der Modul-/Anlageleistung ab.

    Minimalvergütungen 2027

    Modulleistung

    Minimalvergütung

    in Rp./kWh (exkl. MwSt.)

    30 kW

    6.00

    30 – 150 kW mit Eigenverbrauch

    5.81 – 1.201

    30 – 150 kW mit Eigenverbrauch

    6.20

    >150 kW

    0.002

    1) Die Höhe der leistungsabhängigen Minimalvergütung errechnet sich gemäss BFE wie folgt: 180 / Anlageleistung (in kW). 
    Beispiele: bei einer 60 kW-Anlage beträgt die Minimalvergütung 3.00 Rp./kWh (180/60=3.00), bei 100 kW sind es 188 Rp./kWh (180/100=1.80)
    2) Die Minimalvergütung 0.0 Rp./kWh bedeutet, dass jeweils der publizierte Referenz-Marktpreis vergütet wird.

    Herkunftsnachweise (HKN)

    Auf freiwilliger Basis gibt die EVM allen Betreiberinnen und Betreiber mit einer beglaubigten Photovoltaikanlage die Möglichkeit, ihre Herkunftsnachweise 01.01.2027 an die EVM zu verkaufen.

    Für jede Kilowattstunde Strom, die ins öffentliche Netz eingespeist wird, kann ein Herkunftsnachweis (HKN) ausgestellt werden. Dieses Zertifikat bestätigt die Art der Stromproduktion, den Zeitpunkt sowie die Herkunft und besondere Qualitätsmerkmale des erzeugten Stroms.

    Übernahme HKN durch die EVM

    HKN Abnahmebedingungen

    • Die Photovoltaikanlage steht im Versorgungsgebiet der Elektrizitätsversorgung Muhen.
    • Die Photovoltaikanlage ist in Betrieb
    • Die Photovoltaikanlage ist beglaubigt und bei der Pronovo AG angemeldet.
    • Die Photovoltaikanlage darf keine Einspeisevergütung (EVS/KEV) oder Mehrkostenfinanzierung (MKF) erhalten.
    • Der Betreiber der Anlage verpflichtet sich, die rückgespeiste Energie ausschliesslich an die Elektrizitätsversorgung Muhen abzutreten und vergüten zu lassen.
    • Ein allfälliger zusätzlicher Energiebedarf ist ausschliesslich von der Elektrizitätsversorgung Muhen zu beziehen.

    Vergütungspreise der Herkunftsnachweise von Photovoltaikanlagen 2027

    <100 kW Anlageleistung, exkl. MwSt.
    2 Rp./kWh

    ≥100 kW Anlageleistung, exkl. MwSt.
    1 Rp./kWh

    Eingabefristen

    Unter Einhaltung der Eingabefristen werden die Herkunftsnachweise ab dem folgenden Quartal abgenommen. Vorausgesetzt ist die abgeschlossene Anmeldung.

    • 15. November für die Abnahme der HKN per 1. Januar des Folgejahres
    • 15. Februar für die Abnahme der HKN per 1. April
    • 15. Mai für die Abnahme der HKN per 1. Juli
    • 15. August für die Abnahme der HKN per 1. Oktober
    Smart Meter

    Die Elektrizitätsversorgung Muhen setzt auf intelligente Stromzähler

    Die rechtlichen Grundlagen schreiben die Einführung von intelligenten Messsystemen, sogenannten Smart Metern, vor. Bis ins Jahr 2027 müssen 80 Prozent der konventionellen Stromzähler in den Haushalten durch Smart Meter ersetzt werden. Die EVM plant die konventionellen Stromzähler im Jahr 2026 gebietsweise auszuwechseln.

    Welche Vorteile ergeben sich aus der Installation von Smart Metern?

    • Der Smart Meter speichert alle fünfzehn Minuten Ihren Stromverbrauch und eine allfällige Stromproduktion durch eine Energieerzeugungsanlage. Diese Werte werden einmal täglich verschlüsselt an die EVM übermittelt. Haushalte werden somit in Zukunft ihre Stromverbrauchsdaten vom Vortag anschauen und ihren Konsum optimieren können.
    • Die manuelle Stromablesung vor Ort oder durch die Ablesekarte entfallen, alle Messwerte werden automatisch übermittelt;
    • Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise per Stichtag, die Akontorechnungen entfallen;
    • Der Stromverbrauch wird im Kundenportal der EVM anschaulich dargestellt, damit Sie jederzeit den Überblick behalten*.

    * Das Kundenportal befindet sich derzeit noch in Erarbeitung und steht aktuell nicht zur Verfügung.

    Infofilm der ElCom zum Thema Smart Meter

    https://youtu.be/2Aue5myGaUs

    Diverse Unterlagen

    Fragen und Antworten zur Installation von Smart Metern

    Muss ich beim Zählerwechsel anwesend sein?

    Bei Mehrfamilienhäusern ist üblicherweise der Zugang durch den Hauswart gewährleistet. Bei Einfamilienhäusern bitten wir Sie, dafür zu sorgen, dass der Stromzähler für unsere Mitarbeitenden frei zugänglich ist.

    Entstehen Kosten?

    Nein. Die Auswechslung der Zähler geht zu Lasten des Verteilnetzbetreibers. Die Smart Meter bleiben im Eigentum der EVM. Ausnahme davon sind mögliche Anpassungen am Elektro-Tableau (bspw. Ersatz aufgrund einer technischen Notwendigkeit bzw. auf Kundenwunsch).

    Was passiert mit den ausgewechselten Zählern?

    Die ausgebauten Zähler werden durch die EVM fachgerecht entsorgt.

    Wo sehe ich meinen Stromverbrauch?

    Im Kundenportal der EVM können Sie Ihren persönlichen Stromverbrauch jederzeit einsehen.

    Wie funktioniert die Datenübermittlung?

    Die Daten werden zwischen dem Smart Meter und der EVM gesichert übertragen. Generell findet der Datenverkehr kabelgebunden statt. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Daten über das Mobilfunknetz übertragen werden. Mit dem Einsatz der kabelgebundenen Kommunikationstechnologie entsteht keine zusätzliche Strahlenbelastung.

    Sind meine Daten geschützt?

    Die Sicherheit der Kundendaten hat für die EVM oberste Priorität. Die Bearbeitung der Smart Meter-Daten erfolgt unter Einhaltung der aktuell gültigen Datenschutzgesetzgebung in Verbindung mit geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen. Es werden ausschliesslich durch den Bund zertifizierte Zähler eingesetzt, welche vor Manipulationen durch Dritte geschützt sind.

    Wie funktioniert die Datenerfassung?

    Smart Meter erfassen den Stromverbrauch wie herkömmliche Stromzähler. Der Verbrauch wird alle fünfzehn Minuten ermittelt und lokal gespeichert.

    Eigenverbrauchsgemeinschaften

    VNB-Praxismodell (real und virtuell)

    Die einfache Lösung für alle Bewohnerinnen und Bewohner im Versorgungsgebiet der EV Muhen um Solarstrom lokal in der Nachbarschaft zu nutzen. Die Anschlussleitung sowie der entsprechende Verknüpfungspunkt darf für den Eigenverbrauch genutzt werden. Auf den Eigenverbrauch müssen keine Netzkosten bezahlt werden. Die Abwicklung und Abrechnung erfolgt über die EV Muhen. Die Teilnehmenden bleiben dabei eigenständige Endkunden der EV Muhen.
    Kosten für die Einrichtung und Abrechnungsdienstleitungen sind den „Preisbestimmungen Abrechnungsdienstleistungen Eigenverbrauchslösungen“ zu entnehmen.

    Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Kundendienst der Elektrizitätsversorgung Muhen unter evm@eniwa.ch

    LEG (Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft)

    Bei einer LEG können sich Bewohnerinnen und Bewohner zusammenschliessen, um lokal produzierten Strom innerhalb des definierten Netzgebiets der EV Muhen gemeinsam zu nutzen. Dabei wird das öffentliche Stromnetz genutzt, ohne dass neue Leitungen gebaut werden müssen.
    Auf die innerhalb der LEG verbrauchte Energie fallen – je nach Netzkonstellation – reduzierte Netznutzungsentgelte an. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich die Teilnehmenden innerhalb desselben Netzgebiets (z. B. gleiche Netzebene oder Transformator) befinden.
    Interessierte können online prüfen, ob an ihrem Standort eine LEG möglich ist. Die Bildung erfolgt vollständig digital, ebenso der Beitritt zu bestehenden Gemeinschaften. Die Plattform führt Nutzerinnen und Nutzer durch den gesamten Prozess – von der Standortabklärung bis zur erfolgreichen Bildung oder dem Beitritt zu einer Elektrizitätsgemeinschaft.

    Kosten für die Einrichtung und Abrechnungsdienstleitungen sind den „Preisbestimmungen Abrechnungsdienstleistungen Eigenverbrauchslösungen“ zu entnehmen.

    Mehr Informationen: www.leghub.ch

    vZEV (virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)

    Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) ist eine Gemeinschaft von Stromkundinnen und -kunden, die gemeinsam lokal produzierten Solarstrom aus einer oder mehreren Photovoltaikanlagen nutzen. Die Teilnehmenden sind dabei über denselben Netzanschlusspunkt beziehungsweise innerhalb eines definierten Netzgebiets verbunden. Gegenüber der EV Muhen tritt die Gemeinschaft wie ein einzelner Kunde auf. Die interne Abrechnung erfolgt innerhalb der Gemeinschaft, mit Unterstützung eines spezialisierten Dienstleisters.

    Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Kundendienst der Elektrizitätsversorgung Muhen unter evm@eniwa.ch

    Preisbestimmungen Abrechnungsdienstleistungen Eigenverbrauchslösungen

    Adressmutationen

    Die Gebühren werden für Privathaushalte einmal jährlich verrechnet.

    Bei Eigentümer-, Mieterwechsel (Mutationen: Zuzug, Umzug, Wegzug, Tod) usw. erfolgt eine unterjährige Ablesung.

    Wir bitten Sie, Mutationen frühzeitig dem EVM Kundendienst, via 062 835 08 00 oder an evm@eniwa.ch mitzuteilen.

    Netzanschluss

    Netzanschlüsse oder Änderungen des bestehenden Anschlusses? Bitte melden Sie sich bei der Eniwa AG. 

    Technisches Anschlussgesuch (TAG) und Installationsanzeige Strom sind via Elektroform einzureichen.
    Bestellung provisorischer Netzanschluss an die Elektrizitätsversorgung Muhen [pdf, 62 KB]

    Ausgefülltes Bestellformular senden an evm@eniwa.ch

    Weitere Dokumente finden Sie im Online-Schalter.

    Flexibilität

    Bestimmte elektrische Geräte oder Anlagen in Ihrem Haushalt können zu bestimmten Zeiten von der EVM ein- oder ausgeschaltet werden. Diese Massnahme erfolgt mit einem Steuer- und Regelsystem (Rundsteueranlage), welches automatisch und in Abhängigkeit der Situation im Stromnetz arbeitet. Das Ziel dieser Massnahme ist eine gezielte Entlastung des Stromnetzes, was zur Versorgungssicherheit beiträgt und den zukünftigen Ausbaubedarf in die Infrastruktur optimiert. Bei der Umsetzung dieser Steuerung stützt sich die EVM auf die rechtliche Grundlage der Stromversorgungsverordnung (StromVV, Artikel 19a bis 19d).

    Das Stromnetz entlasten
    Flexibilität hilft, Spitzen im Stromverbrauch oder in der Einspeisung abzufedern. Wenn viele Geräte gleichzeitig laufen oder sehr viel Solarstrom ins Netz fliesst, kann das Netz an seine Grenzen kommen. Durch eine kurze, gezielte Steuerung wird das Netz stabil gehalten – ohne Qualitätseinbussen für Sie.

    Netzausbau reduzieren oder verzögern
    Der Ausbau von Stromleitungen und Transformatoren ist teuer und aufwendig. Wenn Flexibilitäten genutzt werden, lassen sich Engpässe oft vermeiden oder zeitlich hinausschieben. Das schont die Infrastruktur und reduziert langfristig die Netzkosten.

    Versorgungssicherheit erhöhen
    Ein robustes, gut gesteuertes Stromnetz gewährleistet, dass jederzeit genügend Energie für alle Haushalte und Betriebe zur Verfügung steht. Flexibilität trägt dazu bei, Schwankungen auszugleichen und das Netz zuverlässig zu betreiben – auch in Zeiten hoher Nachfrage oder starker Einspeisung.

    Fragen und Antworten zur Installation von Smart Metern

    Welche Geräte und Anlagen sind flexibel?
    • Elektroboiler / Elektroheizung
    • Wärmepumpe
    • Ladestationen für Elektromobilität
    • Speicher
    • Photovoltaik (PV)Energieerzeugungsanlage
    Welche Geräte oder Anlagen sind nicht betroffen?

    Kleine Anlagen mit weniger als 800 Watt Leistung, sogenannte Balkonkraftwerke

    Wie lange gilt die aktive Nutzung der Flexibilität durch Eniwa?
    • Wenn Ihre Anlage bereits vor dem 1. Januar 2026 aktiv gesteuert worden ist, gilt sie als bestehend. Die Nutzung läuft weiter, bis Sie diese im Rahmen einer Kündigung widerrufen.
    • Für neue Flexibilitäten ab 2026 wird zwischen EVM und den betroffenen Kunden eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen. In dieser Vereinbarung wird auch die finanzielle Entschädigung geregelt.
    Wann und wie wird gesteuert?

    Gewisse Geräte werden wie bisher über die Rundsteuerungsanlage der EVM gesteuert. Die Eingriffe sind zeitlich begrenzt, automatisiert und erfolgen ausschliesslich in folgenden Fällen:

    • bei angespannten Netzsituationen im Netzgebiet
    • wenn damit ein Netzausbau vermieden oder verzögert werden kann
    • wenn dadurch die Netzkosten gesenkt werden können

    Die Nutzung der Flexibilität bei PV-Energieerzeugungsanlagen erfolgt durch Limitierung der maximalen Einspeiseleistung auf 70 Prozent bereits bei der Prüfung und Beurteilung des Anschlussgesuches

    Gibt es für den Fall der aktiven Steuerung eine finanzielle Entschädigung seitens EVM?
    • Für die Flexibilität «Elektroboiler» profitieren die Kunden heute davon, dass die Steuerung seitens EVM im Niedertariffenster erfolgt. Falls der Kunde diese Steuerung künftig nicht mehr wünscht, wird der Elektroboiler dann geladen, wenn der Bedarf an Warmwasser vorhanden ist. Ohne aktive Steuerung kann dies künftig auch im Hochtariffenster stattfinden mit entsprechenden höheren Stromkosten für den Kunden.
    • Für die Flexibilität «PVEnergieerzeugungsanlage» wird eine finanzielle Entschädigung nur dann fällig, wenn die aktive Begrenzung der maximalen Einspeiseleistung mehr als 30 Prozent beträgt.​​​​

    Wie funktioniert die Kündigung?

    Sie können die aktuelle Nutzung Ihrer Flexibilität durch EVM jederzeit schriftlich kündigen:

    • innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt unserer jährlichen Information
    • mit einer Frist von drei Monaten auf Ende Kalenderjahr

    Hier kündigen

    Störungsmeldungen

    Netzstörungen

    Störungsmeldungen werden 24/7 durch Eniwa Netzleitstelle entgegengenommen durch:

    Eniwa AG
    Industriestrasse 25
    5033 Buchs

    062 835 02 90

    Störungen im Bereich Strassenleuchten:

    Störungsmeldungen werden 24/7 durch Eniwa Netzleitstelle entgegengenommen durch:

    Eniwa AG
    Industriestrasse 25
    5033 Buchs

    062 835 02 90
    Online-Meldung

    Strassenbeleuchtung

    Zu welchen Zeiten ist die Strassenbeleuchtung eingeschaltet?

    Die Strassenbeleuchtungen der Gemeinde- und Kantonsstrassen werden ab der Abenddämmerung zur Morgendämmerung eingeschaltet.

    Warum brennen Strassenlampen manchmal am Tag?

    Mehrmals pro Jahr überprüft die Elektrizitätsversorgung Muhen die Beleuchtung im öffentlichen Raum. Sie fahren dafür insbesondere im Winterhalbjahr die Strassen der Gemeinden ab und überprüfen, ob alle Lampen brennen und die Leuchten in gutem Zustand sind (sie achten dabei auf Beschädigungen, Erosion oder zu starken Bewuchs). Gewisse dieser Kontrollfahrten finden in den Randstunden statt, wenn es bereits dunkel ist. Manche aber auch tagsüber.
    Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmessungen der Leuchten müssen bei eingeschalteter Beleuchtung durchgeführt werden. Hierfür brennen die Lichter also auch mal am Tag. Auch die Programmierung von gesteuerten Leuchten wird aus Kosten- und Effizienzgründen vorzugsweise tagsüber vorgenommen, da ein nächtlicher Personaleinsatz zusätzliche Kosten verursacht. Je nach örtlicher Begebenheit werden die Lichter in der betroffenen Gemeinde bei solchen Unterhalts- und Programmierungsarbeiten Quartierweise über die Trafostation oder via Fernbefehl in der ganzen Gemeinde eingeschaltet.

    Störungen im Bereich Strassenleuchten:

    Störungsmeldungen werden 24/7 durch Eniwa Netzleitstelle entgegengenommen durch:

    Eniwa AG
    Industriestrasse 25
    5033 Buchs

    062 835 02 90
    Online-Meldung

    Zähler (Montage und Ablesung)

    Zähler werden durch die Eniwa AG installiert

    Eniwa AG
    Industriestrasse 25
    5033 Buchs

    062 835 02 65
    ndm@eniwa.ch

    Die Jahresablesung der Zählerstände erfolgen durch

    • Heinz Hess (Obermuhen)
    • Yvonne Zwyssig (Muhen West)
    • Regina Steppuhn (Mittelmuhen)
    • Renate Bonschab (Muhen Ost)

    Wir bitten die Abonnenten, den Zählerablesern den Zutritt zu den Zählerstandorten zu gewähren. Die Ableser tragen Personalausweise mit sich, welche auf Verlangen vorgewiesen werden.

    Installationskontrolle

    Eniwa AG
    Industriestrasse 25
    5033 Buchs

    062 835 02 59
    Kontaktformular