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Elektrizitätsversorgung

Die Elektrizitätsversorgung ist ein Eigenwirtschaftsbetrieb (Spezialfinanzierung) der Gemeinde Muhen.

Die Elektrizitätsversorgung (Spezialfinanzierung) wird operativ und technisch durch die Eniwa AG, Buchs, geführt.

Die strategische Leitung sowie unmittelbare Aufsicht übernimmt der Gemeinderat.

Kundendienst

Der Kundendienst der Eniwa AG, Buchs, steht für Fragen und Anliegen zur Verfügung. 

062 835 08 00 
evm@eniwa.ch
Website

Tarifblätter, Jahresrechnung, Stromkennzeichnung
Smart Meter

Die Elektrizitätsversorgung Muhen setzt auf intelligente Stromzähler

Die rechtlichen Grundlagen schreiben die Einführung von intelligenten Messsystemen, sogenannten Smart Metern, vor. Bis ins Jahr 2027 müssen 80 Prozent der konventionellen Stromzähler in den Haushalten durch Smart Meter ersetzt werden. Die EVM plant die konventionellen Stromzähler im Jahr 2026 gebietsweise auszuwechseln.

Welche Vorteile ergeben sich aus der Installation von Smart Metern?

  • Der Smart Meter speichert alle fünfzehn Minuten Ihren Stromverbrauch und eine allfällige Stromproduktion durch eine Energieerzeugungsanlage. Diese Werte werden einmal täglich verschlüsselt an die EVM übermittelt. Haushalte werden somit in Zukunft ihre Stromverbrauchsdaten vom Vortag anschauen und ihren Konsum optimieren können.
  • Die manuelle Stromablesung vor Ort oder durch die Ablesekarte entfallen, alle Messwerte werden automatisch übermittelt;
  • Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise per Stichtag, die Akontorechnungen entfallen;
  • Der Stromverbrauch wird im Kundenportal der EVM anschaulich dargestellt, damit Sie jederzeit den Überblick behalten*.

* Das Kundenportal befindet sich derzeit noch in Erarbeitung und steht aktuell nicht zur Verfügung.

Infofilm der ElCom zum Thema Smart Meter

https://youtu.be/2Aue5myGaUs

Diverse Unterlagen

Fragen und Antworten zur Installation von Smart Metern

Muss ich beim Zählerwechsel anwesend sein?

Bei Mehrfamilienhäusern ist üblicherweise der Zugang durch den Hauswart gewährleistet. Bei Einfamilienhäusern bitten wir Sie, dafür zu sorgen, dass der Stromzähler für unsere Mitarbeitenden frei zugänglich ist.

Entstehen Kosten?

Nein. Die Auswechslung der Zähler geht zu Lasten des Verteilnetzbetreibers. Die Smart Meter bleiben im Eigentum der EVM. Ausnahme davon sind mögliche Anpassungen am Elektro-Tableau (bspw. Ersatz aufgrund einer technischen Notwendigkeit bzw. auf Kundenwunsch).

Was passiert mit den ausgewechselten Zählern?

Die ausgebauten Zähler werden durch die EVM fachgerecht entsorgt.

Wo sehe ich meinen Stromverbrauch?

Im Kundenportal der EVM können Sie Ihren persönlichen Stromverbrauch jederzeit einsehen.

Wie funktioniert die Datenübermittlung?

Die Daten werden zwischen dem Smart Meter und der EVM gesichert übertragen. Generell findet der Datenverkehr kabelgebunden statt. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Daten über das Mobilfunknetz übertragen werden. Mit dem Einsatz der kabelgebundenen Kommunikationstechnologie entsteht keine zusätzliche Strahlenbelastung.

Sind meine Daten geschützt?

Die Sicherheit der Kundendaten hat für die EVM oberste Priorität. Die Bearbeitung der Smart Meter-Daten erfolgt unter Einhaltung der aktuell gültigen Datenschutzgesetzgebung in Verbindung mit geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen. Es werden ausschliesslich durch den Bund zertifizierte Zähler eingesetzt, welche vor Manipulationen durch Dritte geschützt sind.

Wie funktioniert die Datenerfassung?

Smart Meter erfassen den Stromverbrauch wie herkömmliche Stromzähler. Der Verbrauch wird alle fünfzehn Minuten ermittelt und lokal gespeichert.

Adressmutationen

Die Gebühren werden für Privathaushalte einmal jährlich verrechnet.

Bei Eigentümer-, Mieterwechsel (Mutationen: Zuzug, Umzug, Wegzug, Tod) usw. erfolgt eine unterjährige Ablesung.

Wir bitten Sie, Mutationen frühzeitig dem EVM Kundendienst, via 062 835 08 00 oder an evm@eniwa.ch mitzuteilen.

Netzanschluss

Netzanschlüsse oder Änderungen des bestehenden Anschlusses? Bitte melden Sie sich bei der Eniwa AG. 

Technisches Anschlussgesuch (TAG) und Installationsanzeige Strom sind via Elektroform einzureichen.
Bestellung provisorischer Netzanschluss an die Elektrizitätsversorgung Muhen [pdf, 62 KB]

Ausgefülltes Bestellformular senden an evm@eniwa.ch

Weitere Dokumente finden Sie im Online-Schalter.

Flexibilität

Bestimmte elektrische Geräte oder Anlagen in Ihrem Haushalt können zu bestimmten Zeiten von der EVM ein- oder ausgeschaltet werden. Diese Massnahme erfolgt mit einem Steuer- und Regelsystem (Rundsteueranlage), welches automatisch und in Abhängigkeit der Situation im Stromnetz arbeitet. Das Ziel dieser Massnahme ist eine gezielte Entlastung des Stromnetzes, was zur Versorgungssicherheit beiträgt und den zukünftigen Ausbaubedarf in die Infrastruktur optimiert. Bei der Umsetzung dieser Steuerung stützt sich die EVM auf die rechtliche Grundlage der Stromversorgungsverordnung (StromVV, Artikel 19a bis 19d).

Das Stromnetz entlasten
Flexibilität hilft, Spitzen im Stromverbrauch oder in der Einspeisung abzufedern. Wenn viele Geräte gleichzeitig laufen oder sehr viel Solarstrom ins Netz fliesst, kann das Netz an seine Grenzen kommen. Durch eine kurze, gezielte Steuerung wird das Netz stabil gehalten – ohne Qualitätseinbussen für Sie.

Netzausbau reduzieren oder verzögern
Der Ausbau von Stromleitungen und Transformatoren ist teuer und aufwendig. Wenn Flexibilitäten genutzt werden, lassen sich Engpässe oft vermeiden oder zeitlich hinausschieben. Das schont die Infrastruktur und reduziert langfristig die Netzkosten.

Versorgungssicherheit erhöhen
Ein robustes, gut gesteuertes Stromnetz gewährleistet, dass jederzeit genügend Energie für alle Haushalte und Betriebe zur Verfügung steht. Flexibilität trägt dazu bei, Schwankungen auszugleichen und das Netz zuverlässig zu betreiben – auch in Zeiten hoher Nachfrage oder starker Einspeisung.

Fragen und Antworten zur Installation von Smart Metern

Welche Geräte und Anlagen sind flexibel?
  • Elektroboiler / Elektroheizung
  • Wärmepumpe
  • Ladestationen für Elektromobilität
  • Speicher
  • Photovoltaik (PV)Energieerzeugungsanlage
Welche Geräte oder Anlagen sind nicht betroffen?

Kleine Anlagen mit weniger als 800 Watt Leistung, sogenannte Balkonkraftwerke

Wie lange gilt die aktive Nutzung der Flexibilität durch Eniwa?
  • Wenn Ihre Anlage bereits vor dem 1. Januar 2026 aktiv gesteuert worden ist, gilt sie als bestehend. Die Nutzung läuft weiter, bis Sie diese im Rahmen einer Kündigung widerrufen.
  • Für neue Flexibilitäten ab 2026 wird zwischen EVM und den betroffenen Kunden eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen. In dieser Vereinbarung wird auch die finanzielle Entschädigung geregelt.
Wann und wie wird gesteuert?

Gewisse Geräte werden wie bisher über die Rundsteuerungsanlage der EVM gesteuert. Die Eingriffe sind zeitlich begrenzt, automatisiert und erfolgen ausschliesslich in folgenden Fällen:

  • bei angespannten Netzsituationen im Netzgebiet
  • wenn damit ein Netzausbau vermieden oder verzögert werden kann
  • wenn dadurch die Netzkosten gesenkt werden können

Die Nutzung der Flexibilität bei PV-Energieerzeugungsanlagen erfolgt durch Limitierung der maximalen Einspeiseleistung auf 70 Prozent bereits bei der Prüfung und Beurteilung des Anschlussgesuches

Gibt es für den Fall der aktiven Steuerung eine finanzielle Entschädigung seitens EVM?
  • Für die Flexibilität «Elektroboiler» profitieren die Kunden heute davon, dass die Steuerung seitens EVM im Niedertariffenster erfolgt. Falls der Kunde diese Steuerung künftig nicht mehr wünscht, wird der Elektroboiler dann geladen, wenn der Bedarf an Warmwasser vorhanden ist. Ohne aktive Steuerung kann dies künftig auch im Hochtariffenster stattfinden mit entsprechenden höheren Stromkosten für den Kunden.
  • Für die Flexibilität «PVEnergieerzeugungsanlage» wird eine finanzielle Entschädigung nur dann fällig, wenn die aktive Begrenzung der maximalen Einspeiseleistung mehr als 30 Prozent beträgt.​​​​

Wie funktioniert die Kündigung?

Sie können die aktuelle Nutzung Ihrer Flexibilität durch EVM jederzeit schriftlich kündigen:

  • innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt unserer jährlichen Information
  • mit einer Frist von drei Monaten auf Ende Kalenderjahr

Hier kündigen

Störungsmeldungen

Netzstörungen

Störungsmeldungen werden 24/7 durch Eniwa Netzleitstelle entgegengenommen durch:

Eniwa AG
Industriestrasse 25
5033 Buchs

062 835 02 90

Störungen im Bereich Strassenleuchten:

Störungsmeldungen werden 24/7 durch Eniwa Netzleitstelle entgegengenommen durch:

Eniwa AG
Industriestrasse 25
5033 Buchs

062 835 02 90
Online-Meldung

Strassenbeleuchtung

Zu welchen Zeiten ist die Strassenbeleuchtung eingeschaltet?

Die Strassenbeleuchtungen der Gemeinde- und Kantonsstrassen werden ab der Abenddämmerung zur Morgendämmerung eingeschaltet.

Warum brennen Strassenlampen manchmal am Tag?

Mehrmals pro Jahr überprüft die Elektrizitätsversorgung Muhen die Beleuchtung im öffentlichen Raum. Sie fahren dafür insbesondere im Winterhalbjahr die Strassen der Gemeinden ab und überprüfen, ob alle Lampen brennen und die Leuchten in gutem Zustand sind (sie achten dabei auf Beschädigungen, Erosion oder zu starken Bewuchs). Gewisse dieser Kontrollfahrten finden in den Randstunden statt, wenn es bereits dunkel ist. Manche aber auch tagsüber.
Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmessungen der Leuchten müssen bei eingeschalteter Beleuchtung durchgeführt werden. Hierfür brennen die Lichter also auch mal am Tag. Auch die Programmierung von gesteuerten Leuchten wird aus Kosten- und Effizienzgründen vorzugsweise tagsüber vorgenommen, da ein nächtlicher Personaleinsatz zusätzliche Kosten verursacht. Je nach örtlicher Begebenheit werden die Lichter in der betroffenen Gemeinde bei solchen Unterhalts- und Programmierungsarbeiten Quartierweise über die Trafostation oder via Fernbefehl in der ganzen Gemeinde eingeschaltet.

Störungen im Bereich Strassenleuchten:

Störungsmeldungen werden 24/7 durch Eniwa Netzleitstelle entgegengenommen durch:

Eniwa AG
Industriestrasse 25
5033 Buchs

062 835 02 90
Online-Meldung

Zähler (Montage und Ablesung)

Zähler werden durch die Eniwa AG installiert

Eniwa AG
Industriestrasse 25
5033 Buchs

062 835 02 65
ndm@eniwa.ch

Die Jahresablesung der Zählerstände erfolgen durch

  • Heinz Hess (Obermuhen)
  • Yvonne Zwyssig (Muhen West)
  • Regina Steppuhn (Mittelmuhen)
  • Renate Bonschab (Muhen Ost)

Wir bitten die Abonnenten, den Zählerablesern den Zutritt zu den Zählerstandorten zu gewähren. Die Ableser tragen Personalausweise mit sich, welche auf Verlangen vorgewiesen werden.

Installationskontrolle

Eniwa AG
Industriestrasse 25
5033 Buchs

062 835 02 59
Kontaktformular